Sanierung Bauhof Stadtreinigung - Tragwerksplanung 2 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-65-3-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Adresse des Beschafferprofils: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bauhof Stadtreinigung - Tragwerksplanung 2
Der Betriebshof des Fachbereichs Stadtreinigung der Stadt Gütersloh befindet sich auf dem Gelände Goethestraße 16, 33330 Gütersloh. Der bestehende Umkleide-, Sanitär- und Verpflegungsbereich des Betriebshofes soll zu einem sogenannten „Schwarz-Weiß-Bereich“ umgebaut werden. Dies soll verhindern, dass verschmutzte Berufskleidung mit der Privatkleidung der Mitarbeiter/innen in direkten Kontakt kommt. Diese soll getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung). Dafür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen. Hierfür vergibt die Stadt Planungsleistungen. Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Tragwerksplanung und der Bauphysik.
Der Betriebshof des Fachbereichs Stadtreinigung der Stadt Gütersloh befindet sich auf dem Gelände Goethestraße 16, 33330 Gütersloh. Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören unter anderem die Müllabfuhr, die Sperrmüllabholung sowie die Schadstoffsammlung. In diesem Zusammenhang kommen die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs immer wieder mit Abfällen und kontaminierten Stoffen in Kontakt. Der bestehende Umkleide-, Sanitär- und Verpflegungsbereich des Betriebshofes soll daher zu einem sogenannten „Schwarz-Weiß-Bereich“ umgebaut werden. Dies soll verhindern, dass verschmutzte Berufskleidung mit der Privatkleidung der Mitarbeiter/innen in direkten Kontakt kommt. Diese soll getrennt gelagert werden (Schwarz-Weiß-Trennung). Hierfür sind geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Die hier abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1-6 (§§ 49 ff. HOAI) sowie Beratungsleistungen der Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 5 (Anlage 1 HOAI, Ziffer 1.2, Wärmeschutz und Energiebilanzierung). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal zwei Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI. Zweite Leistungsstufe wären die Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 4 und 5 des Leistungsbildes Bauphysik nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI (Leistungsstufe 2). Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die Vergabestelle führte zunächst ein EU-weites offenes Verfahren durch (Bekanntmachungsnummer: 2021/S 209-547504). Es gingen keine wertungsfähigen Angebote ein. Das offene Verfahren wurde daher aufgehoben (Bekanntmachungsnummer 2021/S 240-632520). Im Anschluss wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal zwei Leistungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 1 bis 3 des Leistungsbildes Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI. Zweite Leistungsstufe wären die Leistungsphasen 4 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI und die Leistungsphasen 4 und 5 des Leistungsbildes Bauphysik nach Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 HOAI (Leistungsstufe 2). Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Bauhof Stadtreinigung - Tragwerksplanung 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html