2186/ StB14 Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF Referenznummer der Bekanntmachung: 2186/StB14
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2186/ StB14 Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF
Die Abteilung StB des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat ein Controllingsystem Bundesfernstraßenbau (CSBF) zur Verbesserung der Fachaufsicht sowie zur Korruptionsprävention gegenüber den Straßenbauverwaltungen der Länder (s. g. „Auftragsverwaltungen“), der seit 01.01.2021 bestehenden Autobahn GmbH des Bundes („Autobahn GmbH“) und der für die Länder und die Autobahn GmbH tätigen Projektmanagementgesellschaft DEGES durch einen Softwareentwickler in 2009/2010 erstellen und seit dem Wirkbetrieb ab dem 01.07.2011 kontinuierlich weiterentwickeln lassen.
Das CSBF wird durch die bereits vorhandenen Weiterentwicklungen und die Verknüpfung des CSBF mit dem Finanzmanagementsystem (FMS) der Autobahn GmbH des Bundes (vormals FMS der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft „VIFG“) seit 2016 zusätzlich für ein „Kostenmanagement“ der Baumaßnahmen im Bundesfernstraßenbau genutzt. Dieses dient der Verbesserung der Kostentransparenz und der Kostenkontrolle (u. a. Ausgabestand, Kostenüberschreitungen, Kontrolle des Haushaltsbudgets bei im Straßenbauplan des Bundeshaushaltes einzeln veranschlagten Straßenbaumaßnahmen usw.) von im Bau befindlichen Bauvorhaben im Bundesfernstraßenbau. Neben dem „Kostenmanagement“ wird mit dem CSBF auch ein „Nachtragsmanagement“ aller im CSBF erfassten Straßenbaumaßnahmen (Vergabeeinheiten) im Bundesfernstraßenbau betrieben, bei dem die Kosten aus Nachträgen im CSBF aufgenommen, den ursprünglichen Vergaben zugeordnet und über Berichte dokumentiert werden.
Mit der gegenständlichen Vergabe wird das Ziel verfolgt, die bislang vorhandene Softwareentwicklung des CSBF für zusätzliche fachliche Anforderungen bezüglich einer verfeinerten Fachaufsicht und für Belange der Korruptionsprävention und Korruptionsaufdeckung im Bundesfernstraßenbau weiter zu entwickeln sowie die Pflege und Wartung des CSBF weiterhin sicher zu stellen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Bisheriger jährlicher Datenumfang im CSBF (2016 bis 2020):
Im Mittel der letzten 5 Jahre (2016 bis 2020) sind durch die Länder-Auftragsverwaltungen und die DEGES rd. 5.765 Vergaben/Jahr mit rd. 6,4 Mrd. € Vergabevolumen/Jahr in das CSBF gemeldet worden. Das Nachtragsvolumen betrug im Mittel des gleichen Zeitraumes rd. 392 Mio. €/Jahr bei jährlich rd. 3.600 Nachtragsmeldungen.
Im Fünfjahresmittel sind jährlich rd. 490.000 Buchungen mit einem Buchungsvolumen von rd. 8,6 Mrd. €/Jahr (Investitionen einschl. Betriebsdienstkosten) aus dem Buchungssystem (FMS) der Autobahn an das CSBF übergeben worden.
Für Auswertungen aus der CSBF-Datenbank sind derzeit 100 SAP-BusinessObjects (SAP-BO) Lizenzen im Einsatz. Der Lizenz-Überlassungsvertrag und der Software-Pflegevertrag mit SAP sind nicht Bestandteil der zu vergebenden Leistungen.
Technischer Betrieb von CSBF:
Der technische Betrieb von CSBF erfolgt vollständig im BMDV durch das IT-Referat und umfasst für die drei Umgebungen (Produktion, Test (einschl. Schulung) und Entwicklung) insgesamt 6 Datenbanken, 3 Instanzen mit SAP BusinessObjects, je einen Server für das Portal und den Datenaustausch sowie die Arbeitsplätze für die Softwareentwicklung.
Die bisher erfolgten Weiterentwicklungen innerhalb des CSBF wurden in einem Pflichtenheft dokumentiert. Dieses wird dem AN nach Zuschlag zur Fortschreibung zur Verfügung gestellt (vgl. unten 4.1)
Für die folgenden Leistungen soll ein neuer EVBIT- Vertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren geschlossen werden.
Zur Sicherstellung der kontinuierlichen Fortführung des IT-Projektes CSBF und der notwendigen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers für die Erbringung der Vertragsleistung ab dem 01.04.2022 ist eine maximal dreimonatige Übergabe- und Einarbeitungszeit zwischen bisherigen und künftigen Auftragnehmer vorgesehen (Arbeitspaket 0).
Die Programmierleistungen sind am Standort Bonn des BMDV durchzuführen. Hierzu wird dem Auftragnehmer kostenfrei ein Büroraum mit Büroausstattung und IT-Hard- und Software für zwei Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Für die Teilnahme an Terminen (Abstimmungen, Schulungen), die am Standort BMDV in Bonn durchgeführt werden, fallen keine Reisekosten an.
Folgende Leistungen sind vom AN zu erbringen:
1. Pflege und Wartung der Anwendung CSBF (Arbeitspaket 1).
2. Dienstleistungen entsprechend unterjährig zu vereinbarenden Change Requests (CR`s) für die Einarbeitung von Weiterentwicklungen in das bestehende CSBF-System Arbeitspaket 2).
3. Begleitende Dienstleistungen zur Weiterentwicklung des CSBF und zu funktionalen Erweiterungen für die Verknüpfung von Fachanwendungen anderer IT-Systeme mit dem CSBF (beispielhaft Erhaltungssoftware EQUBAR, Referat StB25, BMDV) (Arbeitspaket 3)
4. Schulungen in SAP-BO für v.g. Nutzer/Fachanwender des CSBF (Arbeitspaket 4)
Abstimmungen zwischen AG und AN und Teilnahme an den Bund-Länder Dienstbesprechungen;
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1) Alle Leistungen des Arbeitspakets "AP0" werden vor Beginn der Leistungen für die Arbeitspakte 1 bis 4 vom Auftraggeber abgenommen. Wird die Abnahme nicht bestanden, hat der Auftraggeber das Recht auf Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. siehe Vertrag.
2) Ausfall des Auftragnehmers:
Für den Fall, dass der AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der AG entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sicherstellung der kontinuierlichen Fortführung des IT- Projektes CSBF (AP 0);-siehe II.2.11
Die kontinuierliche, lückenlose Fortführung des Controllingsystems Bundesfernstraßenbau ist sicherzustellen. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln, welches beschreibt, wie der fachliche Transfer vom bisherigen Auftragnehmer zur eigenständigen Fortführung der bestehenden Softwareprogrammierung und -entwicklung, der Validierungsprüfungen und der Fehlerbehebung qualitativ sichergestellt wird. Vorgesehener Personaleinsatz und der Zeitpunkt des Übergangs der Dienstleistung sind zu benennen. Das Konzept ist mit Angebotsabgabe vorzulegen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2186/ StB14 Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Controllingsystem Bundesfernstraßenbau CSBF
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).