Unterstützung bei Antragsbearbeitung für Corona-Wirtschaftshilfen (Expertenfälle) sowie NRW-Härtefallhilfen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wirtschaft.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung bei Antragsbearbeitung für Corona-Wirtschaftshilfen (Expertenfälle) sowie NRW-Härtefallhilfen
Gegenstand und Ziel der ausgeschriebenen Leistungen ist die umfassende Unterstützung (1) des Auftraggebers, (2) der Bezirksregierungen des Landes Nordrhein-Westfalens als Bewilligungsbehörden, (3) der Härtefallkommission sowie (4) anderer vom Auftraggeber bestimmter Dritte durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf finanzielle Hilfen, die Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit Corona-bedingten Schließungen, Beschränkungen des Geschäftsbetriebs und Umsatzeinbußen gestellt haben und noch stellen werden. Dabei lassen sich die Anträge, je nach Komplexität des Sachverhalts in verschiedene Kategorien einteilen. Gegenstand der vorliegend ausgeschriebenen Leistungen sind (1) sog. "Expertenfälle" (vgl. hierzu Ziffer IV.1.a. der LB) sowie (2) Anträge auf sog. NRW-Härtefallhilfen (vgl. hierzu Ziffer IV.1.b. der LB).
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage ab dem Zuschlag die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Unterstützung in der Antragsbearbeitung vom Auftraggeber abgerufen werden können. Es ist beabsichtigt, dass mit oder unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags auf die Rahmenvereinbarung der erste Einzelabruf erfolgt.
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der vorliegenden Rahmenvereinbarung jedenfalls Leistungen über einen Wert von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) abrufen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf einen Einzelabruf oder weitergehende Abrufe bestimmter Mengen beim Auftragnehmer. Auf die vertraglichen Regelungen zur Kündigung (§ 15 RV) sowie die die Rechtsfolgen (vgl. insb. § 15 Abs. 7 RV) wird jedoch hingewiesen.
Für den Gesamtbetrag der Vergütung von Leistungen nach der Rahmenvereinbarung ist als Vergütungsobergrenze ein Betrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR inklusive etwaiger abrechenbarer Kosten festgelegt. Die Schätzmenge für die feste Vertragslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1, 2 der Rahmenvereinbarung liegt bei brutto [Betrag gelöscht] EUR.
Für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen (vgl. § 3 Abs. 3, 4 RV) besteht jedoch ein Haushaltsvorbehalt. Mittel für diese beiden Zeiträume wurden vom Landesparlament bislang nicht bewilligt oder freigegeben. Ob und in welcher Höhe Mittel für die beiden optionalen Vertragsverlängerungen bewilligt oder freigegeben werden, lässt sich derzeit nicht bestimmen und hängt insbesondere auch von der Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der weiteren Auflage von Wirtschaftshilfeprogrammen ab. Auf die insofern zusätzlich bestehende Unsicherheit in Bezug auf die Ausübung der Vertragsverlängerungsoptionen wird ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben in Zusammenhang mit der Corona Pandemie aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Protiviti GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.