Rahmenvereinbarung für X-Ways Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 1000888227.2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für X-Ways Lizenzen
Rahmenvereinbarung für die dauerhafte Überlassung von X-Ways Lizenzen sowie zugehörige Pflegeleistungen
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Abruf des Auftraggebers
- X-Ways Forensics-Lizenzen und/oder
- X-Ways Investigator-Lizenzen
dauerhaft zu überlassen (jeweils inklusive Dongle und jeweils inklusive Pflege für 12 Monate). Für die vorstehenden Leistungen kommt mit Zuschlag die "Rahmenvereinbarung über den Kauf von X-Ways Lizenzen sowie zugehörige Pflegeleistungen" zustande.
Die Abrufzahl gestaltet sich wie folgt:
Der Auftraggeber wird pro Vertragsjahr schätzungsweise 30, höchstens jedoch 50 Forensics-Lizenzen und schätzungsweise 5, höchstens jedoch 10 Investigator-Lizenzen abrufen. (Bei einer fiktiven Vertragslaufzeit bis 31.12.2025 wird der Auftraggeber insgesamt also höchstens 200 Forensics-Lizenzen und maximal 40 Investigator-Lizenzen abrufen.) Ein Anspruch auf Abruf der vorstehenden Lizenzen steht dem Auftragnehmer nicht zu. Es gibt zudem keine Mindestabnahmemenge.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.2022. Sie verlängert sich sodann jeweils um ein Kalenderjahr, sofern sie nicht 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie verlängert sich maximal 3-mal. Die Rahmenvereinbarung endet mithin spätestens am 31.12.2025.
Bei unterjährigem Abruf der Lizenzen werden - über die grundsätzlich für 12 Monate geschuldete Pflege hinaus - ggf. weitere Pflegeleistungen für einige Monate beauftragt (vgl. dazu im Einzelnen: Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für X-Ways Lizenzen
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65552
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D9G6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorstehende Regelung gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]