Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer zweiten Hauptversorgungsleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3503
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Östringen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76684
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oestringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für den Bau einer zweiten Hauptversorgungsleitung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Die geschuldeten Leistungen beziehen sich auf die Hauptversorgungsleitung des Zweckverbands Gruppenwasserversorgung Hohberg in den betroffenen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands.
Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohberg mit Sitz in Östringen ist ein überkommunaler Wasserversorger dessen Ziel es ist, stets Trinkwasser in einwandfreier Qualität und in ausreichenden Mengen sowie mit ausreichendem Druck seinen Verbandsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Hohberg befindet sich im nordöstlichen Landkreis Karlsruhe sowie im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis.
Es umfasst:
- die Stadt Östringen mit den Stadtteilen Östringen, Odenheim, Eichelberg und Tiefenbach (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Kronau (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Bad Schönborn mit den Ortsteilen Langenbrücken und Mingolsheim (Landkreis Karlsruhe)
- die Gemeinde Angelbachtal mit den Ortsteilen Eichtersheim und Michelfeld (Rhein-Neckar- Kreis)
- den Ortsteil Eschelbach der Stadt Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis)
- den Ortsteil Tairnbach der Gemeinde Mühlhausen (Rhein-Neckar-Kreis) (Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Letzenberggruppe ZWL).
Die Versorgung des Verbandsgebietes erfolgt über das Wasserwerk (Basispumpwerk) Kronau, in welchem u.a. auch die Aufbereitung des geförderten Rohwassers stattfindet. Der ZGH bezieht sein Trinkwasser aus vier Trinkwasserbrunnen.
Zur Trinkwasserspeicherung und -verteilung existieren drei Hochbehälter im Versorgungsgebiet. Der Hochbehälter I befindet sich im Bad Schönborner Ortsteil Langenbrücken, der Hochbehälter II auf der Gemarkungsgrenze zwischen Östringen und Angelbachtal und der Hochbehälter III im Östringer Ortsteil Eichelberg. Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes "Gruppenwasserversorgung Hohberg" umfasst insgesamt etwa 33 km Wasserversorgungshauptleitungen mit 71 Leitungsschächten.
Das Netz wird mit insgesamt fünf Druckzonen und drei Hochbehältern betrieben, wobei die Förderleitungen zu den Hochbehältern ebenfalls als Fallleitungen zu den Ortsnetzen benutzt werden (Gegenbehältersystem).
Der Verband hat in den 1960er Jahren seinen Betrieb aufgenommen, die bestehende Förderleitung wurde unter Verwendung von AZ-Rohren verlegt und ist über 50 Jahre alt.
Zur Sicherstellung der Wasserversorgung der Verbandsgemeinden soll eine zusätzliche Förderleitung vom Basispumpwerk zum Hochbehälter I (L = 6740 m) und vom Hochbehälter I zum Hochbehälter II (L = 7337 m) verlegt werden, um die Wasserversorgung im Havariefall aufrechterhalten zu können. Die neue Leitung ist in den bestehenden Anlagenbetrieb unter den vorhandenen technischen Gegebenheiten einzubinden. Die Kosten für die Errichtung der Leitung werden aktuell auf ca. 20 Mio. EUR geschätzt. Dieses Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Der Zweckverband hat 2013 einen Masterplan zur Versorgungssicherheit der Förderleitungen für die Wasserversorgung erstellen lassen. Dieser wird den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Der Zweckverband möchte nun in einem ersten Schritt die erforderlichen Planungsleistungen für den Bau der Hauptversorgungsleitung ausschreiben.
Der Bau der Hauptversorgungsleitung erfolgt bei laufendem Betrieb.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind die Erbringung von Fachplanungsleistungen, die Erstellung einer Studie zum Erhalt von Fördermitteln sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel:
- Stufe 1: Durch den Auftragnehmer ist eine Studie zum Erhalt von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015) des Landes Baden-Württemberg für den Wasserversorgungsverband zu erstellen. Als notwendige Maßnahme aufgrund der Studie sind durch den Auftragnehmer Planungsleistungen für die Errichtung der neuen Hauptversorgungsleitung
- der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 1 bis 3 sowie
- der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3
zu erbringen.
- Stufe 2: Auf Grundlage der Studie in Verbindung mit der Planung und Kostenschätzung aus der Stufe 3 kann der Auftraggeber sodann Fördermittel beantragen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber hierbei zu unterstützen.
- Stufe 3: Sodann sind die Planungsleistungen in den weiteren Leistungsphasen wie folgt zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie
- Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 9
Gegenstand der Leistung ist ferner das Herbeiführen sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z.B. baurechtliche, natur- und umweltrechtliche, straßenrechtliche Genehmigungen) sowie Abklärung, Abstimmung und Herbeiführen aller notwendigen Zustim-mungen von Eigentümern betroffener Grundstücke (Stufe 3).
Mit der Leistungserbringung (Stufe 1) ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt zunächst für die Stufe 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag") beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils die beiden Mindestreferenzen und eine weitere Referenz hinsichtlich des Kriteriums "Mitwirkung beim Förderantrag" (siehe unten, lit.c)) herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen jeweils wie folgt bewertet:
a) Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke": Kriterium "überregionale Versorgungsleitung (Überlandleitung zwischen verschiedenen Gemarkungen)":
- überregionale Versorgungsleitung: 5 Punkte,
- Keine überregionale Versorgungsleitung: 0 Punkte.
b) Mindestreferenz "TGA-Planungsleistungen": Kriterium "Jahrestrinkwasserleistung":
- Jahrestrinkwasserleistung über 3 Mio. m³ Wasser: 5 Punkte,
- Jahrestrinkwasserleistung über 2 Mio. m³ Wasser: 3 Punkte,
- Jahrestrinkwasserleistung über 1 Mio. m³ Wasser: 1 Punkt.
c) Weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag"
Darüber hinaus wird bewertet, wenn der Bieter bereits an der Erstellung eines Förderantrags mitgewirkt hat. Hierzu ist ein Referenzprojekt zu benennen, welches innerhalb eines Förderprogramms der öffentlichen Wasserwirtschaft angemeldet war und in dessen Rahmen der Auftragnehmer Inhalte für den Förderantrag beigesteuert hat. Die Erbringung der Leistungen für den Förderantrag darf nicht vor dem 1. Januar 2015 erfolgt sein:
- Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" ist vorhanden: 5 Punkte,
- Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" ist nicht vorhanden: 0 Punkte.
Die vorgenannte Referenz kann entweder durch eine der Mindestreferenzen oder durch eine gesonderte Referenz nachgewiesen werden.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche Mindestreferenz "Objektplanung Ingenieurbauwerke", Mindestreferenz "TGA-Planungsleistungen" sowie weitere Referenz "Mitwirkung bei Förderantrag" priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Der Masterplan des Zweckverbands zur Versorgungsssicherheit der Förderleitungen sowie weitere für die ausgeschriebenen Planungsleistungen relevante Unterlagen werden den für die Abgabe eines Angebots ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe
von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im
Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz zu stellen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, gegliedert nach Berufsgruppen, und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2020),
2. Vorlage von Referenzen über vergleichbare Leistungen.
zu 2.:
a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI)) im Bereich des Rohrleitungsbaus für die Trinkwasserversorgung in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für einen öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber mit Gesamtprojektkosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto. Die geplanten Rohrleitungen müssen Nennweiten von mehr als DN 300 (mm) GGG aufweisen. Die Wasserversorgungsleitung muss abgenommen und in Betrieb genommen sein. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt für TGA-Planungsleistungen (§ 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI)) im Bereich Trinkwasserförderung mittels Förderpumpen in den Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI. Die Abnahme darf nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgt sein.
Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung
geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die
Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG -
"Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum und die Erklärung zur DSGVO. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihungsunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3Z8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.