Erweiterung des Heizkraftwerks Pattonville um eine iKWK-Anlage - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pew-pattonville.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av182537
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Heizkraftwerks Pattonville um eine iKWK-Anlage - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI
Die PEW Energie & Wasser GmbH beabsichtigt das bestehende Heizkraftwerk (HKW) in Pattonville um eine innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) zu erweitern.
Für die Maßnahme werden derzeitig Gesamtkosten (Kgr. 300-400) in Höhe von 7,60 Mio. EUR netto abgeschätzt. (Kostengruppe 300: 1.400.000,00 € netto, Kostengruppe 400: 6.200.000,00 € netto).
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Columbusstraße 31, 71686 Remseck am Neckar
Die PEW Energie & Wasser GmbH beabsichtigt das bestehende Heizkraftwerk (HKW) in Pattonville um eine
innovative Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) zu erweitern.
Bereits im Juni 2021 erlangte die PEW in der iKWK-Ausschreibung einen Zuschlag zur Umsetzung einer
solchen iKWK-Anlage mit einer Leistung von ca. 3,3 MWel.
Das bestehende HKW in Pattonville umfasst neben einem BHKW (2 MWel) zwei konventionelle Heizkessel.
Durch den Betrieb der iKWK-Anlage soll die Einsatzzeit der Heizkessel verringert werden und dadurch die
Qualität der Fernwärmeversorgung verbessert werden. Der Wärmebedarf im Fernwärmenetz Pattonville beträgt
etwa 30 GWh/a. Knapp 60 % der Wärme wird in konventionellen Kesseln, der Rest wird in einem BHKW
erzeugt. Durch die Umsetzung der iKWK-Anlage soll der Anteil an Kesselwärme auf ca. 15 % reduziert werden.
Die zu planende iKWK-Anlage besteht aus folgenden Hauptkomponenten:
- Erdgas-BHKW
- Wärmepumpenanlage
- Elektro-Kessel
Weitere Komponenten sind:
- Anbau für iKWK Hauptkomponenten
- Trafo, NS/MS-Schaltanlage
- Gasversorgung
- Pufferspeicher
- Schornsteinanlage
- Hydraulische Einbindung in die Bestandsanlage
- MSR-Technik
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-8 gem. §§ 33 ff. HOAI.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen
Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen je
Planungsdisziplin (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein
Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
— Beauftragungsstufen gemäß Vertragentwurf
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw.
zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht;
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt
zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden;
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
5b.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
5c.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.
1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;
6.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Will sich der
Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die
Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen
des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 Abs 1. S. 1 SektVO freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem
ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a vergeben. - (Wichtung 5 %).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021) für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 6 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %)
3.) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2.000.000
EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen
beiliegen.
1.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt
vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des
Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte, die vor dem 01.01.2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt. Für die maximale Bewertung
sollte jedes der Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungsmaßnahme
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Kraftwerk
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine Kraft-Wärme-Kopplung geplant und umgesetzt
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 300-400) ≥ 6,0 Mio. € netto)
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist
abgeschlossen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den
Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtkosten (Kgr. 300-400, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungen,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Inbetriebnahmezeitpunkt,
— Projektstand.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen
Qualitätsmanagementsystems
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist
und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder
juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/ Übergabe
einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstelllung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten
Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über
die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu
informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls
auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen
Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des
Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen
(eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu
bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu
vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).