Durchführung von Schwerbehindertenerhebungen im Netz der rnv
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Schwerbehindertenerhebungen im Netz der rnv
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) beabsichtigt die Vergabe eines Auftrags über die Durchführung von sogenannten Schwerbehindertenerhebungen im Netz der rnv. Im Rahmen der Schwerbehindertenerhebungen – auch als Schwerbehindertenzählungen zu bezeichnen – soll der Auftragnehmer den Anteil jener Fahrgäste ermitteln, die unentgeltlich mit Schwerbehindertenausweis von der rnv befördert werden, damit das Verkehrsunternehmen hierfür Ausgleichsleistungen beantragen kann. Die Erhebungen erfolgen als Stichproben auf Grundlage eines Stichprobenplans, der die zu untersuchenden Fahrten festlegt. Die rnv erstellt für den Einsatz einen exakt einzuhaltenden Dienstplan mit den zu erhebenden Fahrten und gibt diesen spätestens 3 Wochen vor Beginn der jeweiligen Erhebungen an den Auftragnehmer weiter. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Vorbereitung der Erhebung (Disposition der Zählpersonale), die Schulung geeigneten Personals, die Erhebungsdurchführung in den Fahrzeugen der rnv, die Datenerfassung auf den vom Auftraggeber erstellten Erfassungsprotokollen und die pünktliche Übergabe der Erhebungsergebnisse an den Auftraggeber.
Schwerbehindertenerhebungen im Stadtgebiet Ludwigshafen von 2022 - 2025
Los 1 umfasst das Stadtgebiet Ludwigshafen und die Erhebungszeiträume der Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025. In jedem Erhebungszeitraum (bzw. jedem Jahr) gibt es vier Erhebungsperioden (Winter, Frühjahr, Sommer, Herbst) die jeweils etwa drei Wochen umfassen und in denen die Erhebungen durchgeführt werden müssen.
Es wird ein nicht-exklusiver Rahmenvertrag abgeschlossen.
Je Erhebungsperiode werden ca. folgende Schätzmengen abgerufen:
Montag bis Freitag ca. 38 Dienste ( ca. 260 Stunden) Samstag ca. 12 Dienste (ca. 85 Stunden) Sonntag 5 Dienste (ca. 55 Stunden) Dienstlänge zwischen 4 Std. bis 9,5 Std.
Besetzung der Dienste zwischen 1 bis 4 Interviewer / Zähler Die maximale Abrufmenge beträgt 66 Dienste je Erhebungsperiode.
Weitere Details zum Leistungsumfang können der Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Schwerbehindertenerhebungen in den Stadtgebieten Mannheim und Heidelberg von 2022 - 2023
Los 2 umfasst die Stadtgebiete Mannheim und Heidelberg (BW) und die Erhebungszeiträume der Jahre 2022 und 2024. In jedem Erhebungszeitraum (bzw. jedem Jahr) gibt es vier Erhebungsperioden (Winter, Frühjahr, Sommer, Herbst) die jeweils etwa drei Wochen umfassen und in denen die Erhebungen durchgeführt werden müssen.
Es wird ein nicht-exklusiver Rahmenvertrag abgeschlossen.
Je Erhebungsperiode werden ca. folgende Schätzmengen abgerufen:
Mannheim:
Montag bis Freitag ca. 93 Dienste ( ca. 680 Stunden) Samstag ca. 19 Dienste (ca. 160 Stunden) Sonntag 11 Dienste (ca. 90 Stunden) Dienstlänge zwischen 4 Std. bis 9,5 Std.
Besetzung der Dienste zwischen 1 bis 4 Interviewer / Zähler Die maximale Abrufmenge beträgt 148 Dienste je Erhebungsperiode.
Heidelberg:
Montag bis Freitag ca. 51 Dienste ( ca. 375 Stunden) Samstag ca. 13 Dienste (ca. 95 Stunden) Sonntag 10 Dienste (ca. 55 Stunden) Dienstlänge zwischen 4 Std. bis 9,5 Std.
Besetzung der Dienste zwischen 1 bis 4 Interviewer / Zähler Die maximale Abrufmenge beträgt 89 Dienste je Erhebungsperiode.
Weitere Details zum Leistungsumfang können der Leistungsbeschreibungen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwerbehindertenerhebungen im Stadtgebiet Ludwigshafen von 2022 - 2025
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwerbehindertenerhebungen in den Stadtgebieten Mannheim und Heidelberg von 2022 - 2023
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.