Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Rappenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74906 Bad Rappenau
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badrappenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch die Große Kreisstadt Bad Rappenau zum Aufbau und Betrieb einer NGA – Breitbandinfrastruktur
Der Auftraggeber sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb gewährt er zur Verbesserung der Breitbandversorgung für den Aufbau und Betrieb von NGA - Breibandinfrastrukturen (nachfolgend auch „NGA - Infrastruktur“ genannt) eine Zuwendung nach dem Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen bzw. den hierzu vorliegenden Förderbescheiden.
Mit Zuschlagserteilung kommt mit dem obsiegenden Bieter und damit späteren Auftragnehmer für das jeweilige Los ein Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung zum Aufbau und Betrieb einer NGA - Breitbandinfrastruktur zustande.
Neben dem Aufbau der NGA – Breitbandinfrastruktur (passiv und aktiv) ist es Aufgabe des Auftragnehmers, Mehrfachdienste im Versorgungsgebiet anzubieten.
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 17.12.2019, Az.: 832/5/3-19 12BW 300153
Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Rappenau (nordwestlicher Bereich) gemäß Darstellung der Übersichtskarten und Adresspunkte zur Ausschreibung
Zuwendung für den Ausbau und den Betrieb eine NGA - Netzes in weißen Flecken nebst Erbringung von Endkundendiensten im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Anlage Zuwendungsbescheid vom 17.12.2019, Az.: 832/5/3-19 12BW 300153 und Darstellung in Anlage 1 Übersichtskarte weiße Flecken und Anlage 4 Adresspunkte weiße Flecken zu den Ausschreibungsunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 %
- Kriterium: Endkundenpreise 25 %
- Kriterium: Umsetzungszeitraum 10 %
- Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden 5 %
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020, Az.: 832/5/3-19 12BW 300279
Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Rappenau (Gewerbegebiete in den Ortsteilen Grombach, Obergimpern und Bonfeld) gemäß Darstellung der Übersichtskarten und Adresspunkte zur Ausschreibung
Zuwendung für den Ausbau und Berieb einer NGA- Breitbandinfrastruktur nebst Erbringung von Endkundendiensten für die Gewerbegebiete in den Ortsteilen Grombach, Obergimpern und Bonfeld gem. Anlage Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020, Az.: 832/5/3-19 12BW 300279 und Darstellung in Anlage 3 Übersichtskarte Gewerbegebiete und Anlage 6 Adresspunkte Gewerbegebiete zun den Ausschreibungsunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 %
- Kriterium: Endkundenpreise 25 %
- Kriterium: Umsetzungszeitraum 10 %
- Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden 5 %
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020, Az.: 832/5/3-19 12BW 300279
Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Rappenau (Schulen und Krankenhäuser ) gemäß Darstellung der Übersichtskarten und Adresspunkte zur Ausschreibung
Zuwendung für den Ausbau und Betrieb eines NGA - Netze nebst Erbringung von Endkundendiensten für Schulen und Krankenhäuser gem. Anlage Zuwendungsbescheid vom 15.10.2019, Az.: 832/5/3-19 12BW 300050 und Darstellung in Anlage 2 Übersichtskarte Schulen und Anlage 5 Adresspunkte Schulen zu den Ausschreibungsunterlagen.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 60 %
- Kriterium: Endkundenpreise 25 %
- Kriterium: Umsetzungszeitraum 10 %
- Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden 5 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 17.12.2019, Az.: 832/5/3-19 12BW 300153
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020, Az.: 832/5/3-19 12BW 300279
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Zuwendung für den Ausbau von weißen Flecken im nordwestlichen Bereich der Gemarkung des Auftraggebers gem. Zuwendungsbescheid vom 29.01.2020, Az.: 832/5/3-19 12BW 300279
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7131641
Fax: [gelöscht]
Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwieder der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes über-haupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterab-schnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904).
Die Zuwendung zum Aufbau und Betrieb von NGA – Breitbandinfrastrukturen werden/sollen aber nach den im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung benannten Förderprogrammen gefördert/werden. Deshalb sind über die entsprechenden Vorgaben der/des Zuwendungsbescheide/s sowie der Vorgaben unter §§ 5 und 7 der NGA Rahmenregelung die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht dabei allerdings nicht.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich hierauf hinzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7131641
Fax: [gelöscht]