Breitbandausbau Stadt Solingen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42651
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Stadt Solingen
Die Stadt Solingen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger/Innen und Gewerbetreibenden in allen Bereichen ohne marktgetriebene Versorgungsperspektive im Stadtgebiet der Stadt Solingen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet zu fördern.
Aus diesem Grund ist die Stadt Solingen auf der Basis der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband) vom 22. Oktober 2015 bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken NGA-Breitbandversorgung zu gewähren und hat im Rahmen des NGA-Förderprogramms des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für das vorliegende Projekt eine vorläufige Förderzusage erhalten.
Stadt Solingen
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von sieben Jahren zu betreiben und den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste wie z.B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Ziel ist es, dass 100% der Teilnehmeranschlüsse des Projekt- bzw. Ausschreibungsgebietes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s Downstream und Upstream (symmetrische Bandbreite) erschlossen werden.
- Kriterium: Höhe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke (40 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Durchschnittspreise der abgefragten standardisierten Produkte für die Bereitstellung einer NGA-Versorgung (15 %)
- Kriterium: Qualität der technischen Lösung im Hinbllick auf die Sicherstellung eines offenen und diskrimminierungsfreien Zugangs auf Vorleistungsebene von mindestens sieben Jahren (10 %)
- Kriterium: Qualität des Erschließungskonzepts, insbesondere auch zum Umfang der Erschließung, zur Sicherstellung einer Betriebszeit von mindestens sieben Jahren, einschließlich Vermarktungs-, Wartungs- und Betriebskonzept sowie Möglichkeiten der Upgradefähigkeit der ausgewählten Technik sowie der Darstellung der Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit und Zukunftssicherheit der technischen Lösung (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5%)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen sowie die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern und das Oberlandesgericht Dresden der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt.
Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
2. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammern Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]