Garderobenschränke Referenznummer der Bekanntmachung: 31-2124
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bodenseekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garderobenschränke
BSZ FN Sanierung Duschen und WC´s - Garderobenschränke
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Werkstattgebäude des Berufsschulzentrum Friedrichshafen sollen in diesem Jahr die Umkleide/n Duschen saniert werden.
Dies geschieht in 3 Abschnitten, welche zeitversetzt nacheinander ausgeführt werden.
Die Größen der Umkleide-/Duschbereiche umfassen ca. 50 m².
Die Abschnitte beginnen aufgrund der Abbruchmassnahmen jeweils in den Oster-/ Pfingst- und Sommerferien.
Die Massnahme umfasst den Abbruch und Neuaufbau der Duschbereiche, Malerarbeiten und Schreinerarbeiten, sowie neue Fliesen an Boden und Wand.
Ebenso werden in diesem Zuge die vorhandenen Spinde größtenteils durch neue Spinde ersetzt.
Die Spinde werden auf bauseits montierte Sockel mit Sitzbänken montiert.
Daher soll der Sockel der Spinde ein Maß von 50mm nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.