Kauf von einem 3-Achs-Lastkraftwagen mit Ladekran und 3-Seitenkipper, für den Stützpunkt Bruchsal Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf von einem 3-Achs-Lastkraftwagen mit Ladekran und 3-Seitenkipper, für den Stützpunkt Bruchsal
Kauf von einem LKW für den Stützpunkt Bruchsal
- Drei-Achs-LKW mit Ladekran und 3-Seitenkipper
- erweiterte Ausstattung
- Winterdienstausstattung
- fabrikneu aus aktueller Produktion
- wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt
Landratsamt Karlsruhe, Straßenmeisterei Karlsruhe, Stützpunkt Bruchsal,
Forster Straße 14 in 76646 Bruchsal
Kauf eines fabrikneuen Lastkraftwagens (Lkw) aus aktueller Produktion. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Der Lkw muss mit drei Achsen, Ladekran, Dreiseitenkipper sowie erweiterter und Winterausstattung wie in dem Anforderungskatalog beschrieben ausgestattet sein.
Eine Lieferfrist bis zum 23.12.2022 ist wünschenswert. Dieses Datum stellt jedoch keine maximale Lieferfrist dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(inkl. Erklärung über:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
- Erklärung zum Vorliegen von Ausschussgründen gemäß §§
123, 124 GWB
auf Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung zur Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug,
Eintragung Handwerksrolle, Eintragung bei der Industrie- und
Handelskammer, oder vergleichbar),
- Erklärung des Bieters zwecks Auszug aus dem
Gewerbezentralregister
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung
(inkl. Erklärung über:
- ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
beantragt /eröffnet oder abgelehnt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung)
auf Verlangen vorzulegen:
- Insolvenzplan, falls dieser rechtskräftig bestätigt wird,
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Krankenversicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Erklärung über KMU-Eigenschaft,
- Eigenerklärung zur Eignung (Angabe von 3 Referenzen in den
letzten drei Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind)
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Mindestens 3 Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren,
die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch kurz vor Ende der Angebotsfrist zu verschieben. In einem
solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 01.04.2022 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten. Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert EMails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland