IMS Chips - Europaweite Vergabe eines Europaweite Vergabe eines Rasterkraftmikroskop (Atomic Force Microscope) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/504
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ims-chips.de
Abschnitt II: Gegenstand
IMS Chips - Europaweite Vergabe eines Europaweite Vergabe eines Rasterkraftmikroskop (Atomic Force Microscope)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rasterkraft-mikroskop (Atomic Force Microscope, AFM) zur reproduzierbaren Messung und Analyse von mind. 150 mm, 200 mm Wafern sowie 6´´ Maskensubstraten.
IMS Chips Allmandring 30a 70569 Stuttgart
Das Institut für Mikroelektronik Stuttgart (nachfolgend auch "IMS") ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts und Teil der Innovationsallianz Baden-Württemberg. Das IMS betreibt wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung auf den Gebieten Silizium-Technologie, Anwenderspezifische Schaltkreise (ASIC), Nanostrukturierung, GaN-Leistungselektronik, Photonik, großflächige MEMS und Bildsensorik und engagiert sich in der beruflichen Weiterbildung. Zu den Aufgaben des IMS gehört unter anderem die Bereit-stellung von Infrastruktur, Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in diesen Bereichen für die Klein- und Mittelständische Industrie.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rasterkraftmikroskop (Atomic Force Microscope, AFM) zur reproduzierbaren Messung und Analyse von mind. 150 mm, 200 mm Wafern sowie 6´´ Maskensubstraten.
Für den Erwerb des verfahrensgegenständlichen Rasterkraftmikroskops erhält das IMS EFRE-Fördermittel.
Die Anforderungen an das zu beschaffende Rasterkraftmikroskop ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere den Vertragsentwurf, erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Vergabestelle wird alle Bewerber, die ihre Eignung nachgewiesen haben, zur Abgabe eines ersten Angebots auffordern. Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der gefor-derte Inhalt der Angebote ist in den Vergabeunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden.
Für den Erwerb der verfahrensgegenständlichen Rasterelektronenmikroskops erhält das IMS EFRE-Fördermittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung
(a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person und mindestens EUR 5 Mio. für Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(3) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personenschäden für jede einzelne Person und mindestens EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2) Eigenerklärung über das Erbringen vergleichbarer Leistungen (Lieferleistungen von Rasterelektronenmikroskope (AFM) in den vergangenen fünf Jahren (seit 1.6.2017).
zu (2):
Eigenerklärung über die Lieferung von drei Rasterkraftmikroskopen zur reproduzierbaren Messung von 150 mm und 200 mm Wafern sowie 6´´ Maskensubstraten in Ländern des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) in den vergangenen 5 Jahren (Errichtung/Abnahme frühestens 1.1.2017)
Die geforderten Erklärungen zu den Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Die vorgenannten Unterlagen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Bei Widersprüchen hat die deutsche Version Vorrang.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3KT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.