Kontrastmittel Fachlose E, J, R und S Referenznummer der Bekanntmachung: BüvA_2021-12-30-MEH-PEN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hkk.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.svlfg.de
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bkk-nordwest.de
Ort: Bochum
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knappschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kontrastmittel Fachlose E, J, R und S
Das Vergabeverfahren dient dem Abschluss von Rahmenverträgen zur Belieferung der Vertragsarztpraxen in den nachfolgend genannten Gebieten mit Kontrastmitteln.
Die Leistung ist in 2 Gebietslose aufgeteilt. Es werden mehrere Wirkstoffe indikationsübergreifend in jeweils 4 Fachlosen zusammengefasst.
Ein Rahmenvertrag wird jeweils für ein Fachlos je Gebietslos geschlossen.
- Gebietslos 1 - Bereich der KV Westfalen-Lippe:
Die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der KV Westfalen-Lippe mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) vereinbart.
- Gebietslos 2 - Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein:
Die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse hat die Bestellmöglichkeiten von Vertragsärzten im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Produkten des Sprechstundenbedarfs vertraglich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vereinbart.
Gebietslos 1 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Gebietslos 1 - Fachlos J
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: intraartikular
Anwendungsgebiete:
- Urdirekte Magnetresonanz-Artheriographie (diverser Gelenke),
Konzentration: 0,002 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Packungsgröße: Mindestanforderung: 20 ml
Gebietslos 1 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Gebietslos 1 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Gebietslos 2 - Fachlos E
Bezeichnung: Nicht ionische iodhaltige monomere niederosmolare
wasserlösliche nephrotrope Röntgenkontrastmittel,
Anwendung: intrathekal. Weitere möglich,
Anwendungsgebiete: zervikale, thorakale und lumbale Myelographie und Radikulographie; CT-Myelographie,
Konzentration: 200 mg/ml - 300 mg/ml,
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: 10 ml.
Gebietslos 2 - Fachlos J
Bezeichnung: Paramagnetische extrazelluläre lineare Kontrastmittel für MRT,
Anwendung: intraartikular
Anwendungsgebiete:
- Urdirekte Magnetresonanz-Artheriographie (diverser Gelenke),
Konzentration: 0,002 mmol/ml
Darreichungsform: Injektionslösung oder vergleichbare Darreichungsform
Packungsgröße: Mindestanforderung: 20 ml
Gebietslos 2 - Fachlos R
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; weitere möglich,
Konzentration: 0,19 mg Perflutren je ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionssuspension oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Gebietslos 2 - Fachlos S
Bezeichnung: Ultraschallkontrastmittel
Anwendung: intravenös,
Anwendungsgebiete: Echokardiographie; Dopplersonographie von Leber und Brust, Ultraschall der ableitenden Harnwege,
Konzentration: 0,045 mg/ml; weitere möglich,
Darreichungsform: Injektionsdispersion oder vergleichbare Darreichungsform,
Packungsgröße: Mindestanforderung: für einmalige Anwendung notwendige Menge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 - Fachlos E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 - Fachlos J
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 - Fachlos R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 - Fachlos S
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 - Fachlos E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 - Fachlos J
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 - Fachlos R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 38110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 - Fachlos S
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKR3CA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".