Fahrsimulatoren Lahr, Herrenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-11V-79-HfPol
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrsimulatoren Lahr, Herrenberg
Das Land Baden-Württemberg beschaffte im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 14 Abs. 4, 17 VgV zwei (2) PKW-Blaulicht-Simulatoren nebst dazugehörigem Zubehör für die Polizei Baden-Württemberg. Konkreter Erfüllungsort sind dabei verschiedene Standorte der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Sturmbühlstraße 250 78054 Villingen-Schwenningen, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Birkenharder Str. 61 88400 Biberach, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Vogesenstraße 22 77933 Lahr/Schwarzwald, Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Am Fichtenberg 1 71083 Herrenberg
Lieferung von zwei PKW-Blaulicht-Simulatoren nebst dazugehörigem Zubehör für die Standorte Lahr und Herrenberg der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Lieferung von Zubehör für den schon am Standort Biberach befindlichen PKW-Blaulicht-Simulator.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die möglichst realistische Simulation einer Einsatzfahrt unter Verwendung von Sondersignalen wurde ein Fahrsimulator mit einer VR-Brille, einer wissenschaftlich hinterlegten Software sowie einer mobilen Bedieneinheit beschafft. Vergleichbare Hersteller von Blaulichtsimulatoren geben die grafische Darstellung durchweg lediglich über Monitore aus, gefordert war jedoch die Darstellung per VR-Brille. Daher war die Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV zulässig, da die Anforderungen lediglich von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden konnten, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden war.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrsimulatoren Lahr, Herrenberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13591
Land: Deutschland
Die Simulationssoftware soll durch die WIVW Würzburger Institut für Verkehrswissenschaften GmbH zur Verfügung gestellt werden.
Die Firma SIFAT Roadsafety implementiert als exklusiver Partner diese Software auf das eigens entwickelte Simulatorchassis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYR0C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html