Prüfung elektr. ortsveränderliche Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2022.03.73.37388
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung elektr. ortsveränderliche Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen
Prüfung elektrischer, ortsveränderlicher Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen
Kreis Mettmann - diverse Einrichtungen diverse im gesamten Kreisgebiet, vgl. Vergabeunterlagen 40822 Mettmann
Prüfung elektrischer, ortsveränderlicher Betriebsmittel in allen kreiseigenen Einrichtungen in den Jahren 2022 - 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise über die Qualifikation "Elektrofachkraft" für alle mit der Prüfung betrauten Mitarbeiter sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Referenznachweise für mind. 3 vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren sind zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Mettmann - Verwaltungsgebäude 1
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Vordrucke 531-533 sind nur im Bedarfsfall (entsprechend Vordruck 324) bei der Vergabestelle anzufordern und vorzulegen
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YPSE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
1.Mitteilungen von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,
vermutete Rechtsverstöße
1.1Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich oder fernschriftlich darauf hinzuweisen. Hat der Bieter einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht festgestellt oder insofern Bedenken, so teilt er dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheit oder die Rechtswidrigkeit des Verfahrens nicht mehr berufen.
1.2Bieter, die einen Verstoß gegen geltendes Vergaberecht geltend machen wollen, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verpflichtet, diesen Verstoß unverzüglich zu rügen.
1.3 Soweit Bieter einen Verstoß gegen das Vergaberecht oder gegen ihre Bieterrechte ge-rügt haben, die Vergabestelle den Bietern aber mitgeteilt hat, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind die Bieter verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung der Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses behaupteten Verstoßes nicht mehr zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland