Abschleppmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppmaßnahmen
Abschleppen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen
33602 Bielefeld
Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen in der Zeit 01.07.2022 bis 30.06.2024, Verlängerungsoption 2 x 12 Monate
Verlängerungsoption 2 x 12 Monate, wenn nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von 9 Monaten zum 30.06.2024 bzw. 30.06.2025 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Unternehmer und seine Angestellten müssen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Abwicklung und handwerklichen Bewältigung von Abschlepp- und Bergungsvorgängen und der Sicherstellung und Pflege aller abzuschleppenden Fahrzeuge besitzen. Dazu gehören auch die Qualifikationen zum Abschleppen sog. Hochvoltfahrzeuge. Weiterhin müssen der Unternehmer und seine o.g. Angestellten die deutsche Sprache in Wort und Schrift flüssig beherrschen.
Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein.
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
Vorhandensein von mindestens 2 Abschlepp- und Bergungsfahrzeugen mit einer Nutzlast von mind. 3,5 t, wovon mind. eins zum Abschleppen von Hochvoltfahrzeugen geeignet sein muss.
Die Fahrzeuge müssen der Schadstoffklasse EURO 6 angehören und die beschädigungsfreie Sicherstellung von Fahrzeugen mit Rädern bis zu einer Breite von 300 mm , blockierten Rädern sowie schweren Zweirädern ermöglichen.
Vorhandensein eines Sicherungsgeländes innerhalb der Stadt Bielefeld (gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Personennahverkehr - ca. 500 m von der nächsten Haltestelle )zur sicheren Aufbewahrung von mind. 15 Fahrzeugen bis 3,5 t, bzw. Nachweis, dass mit Vertragsbeginn ein solches Gelände zur Verfügung steht.
Ständige telefonische Erreichbarkeit
Vorlage mind. einer positiven Referenz, nicht älter als aus dem Jahr 2019 über vergleichbare Abschleppmaßnahmen in Art und Umfang für kommunale Auftraggeber (o.ä.). Das jährliche Auftragsvolumen der Referenz/en muss dabei mindestens 80 % der ausgeschriebenen Leistung umfassen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9V6Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]