Stadt gestalten mit Narrativen. Narrative Strategien in Planungsprozessen auf Quartiers-, Stadt- und Regionsebene Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt gestalten mit Narrativen. Narrative Strategien in Planungsprozessen auf Quartiers-, Stadt- und Regionsebene
Narrative von Stadtentwicklung und städtischem Leben bilden als gesellschaftlich legitimierte Deutungsmuster die Grundlage für das Handeln auf allen Ebenen der Stadtentwicklungspolitik. „Narrative bieten Orientierung und helfen bei der Einordung komplexer Situationen und Ereignisse. Das trifft insbesondere dort zu, wo es Konflikte zu lösen gilt und gemeinsam Erlebtes auf unterschiedlichste Weise gedeutet werden kann“ (neues handeln 2022). Im stetigen Fluss gesellschaftlicher Kommunikation entstehen und verfestigen sich Narrative, die über lange Zeit stabil sein können, aber zugleich immer auch in einem stetigen Wandel begriffen sind. Neue Narrative bilden sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher Situationen, Relevanzen und Wertvorstellungen und konkurrieren um die Deutungshoheit. Für planerisches Handeln bilden programmatische Narrative, wie z.B. die städtebauliche Ordnung, das Gemeinwohl oder die gleichwertigen Lebensbedingungen einen entscheidenden Rahmen in allen Phasen der Stadt- und Regionalentwicklung, von der Problemdefinition über die Zielformulierung und die Wahl der Umsetzungsinstrumente bis hin zur Bewertung von Erfolg oder Misserfolg. Sie sind deshalb auch für den Bund und die Ausrichtung der Stadtentwicklungspolitik von großer Bedeutung.
Um die Wirkmächtigkeit von Narrativen zu ergründen wurden in der Sondierungsstudie (neues handeln 2022) Narrative auf drei verschiedenen Ebenen untersucht: der programmatischen, der planungspraktischen und der stadtöffentlichen. Dabei standen insbesondere die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen programmatischen Narrativen (Nationaler Aktionsplan Integration, Neue Leipzig-Charta, …) und den Narrativen einer lokalen oder regionalen Planungspraxis im Fokus. In der nun anstehenden Praxisstudie soll dagegen untersucht werden, ob und inwiefern ein bewusst erzählender Umgang mit Stadtentwicklungsaufgaben zu veränderten Problemdefinitionen, sozialen Zugängen und Lösungsmöglichkeiten führen kann. Im Fokus stehen dabei solche Strategien, die zu einer stärkeren Koproduktion in der Stadtentwicklung im Sinne der Neuen Leipzig-Charta beitragen.
Insbesondere sollen folgende Forschungsfragen beantwortet werden:
- Welche narrativen Methoden und Strategien zur Entwicklung gemeinsamer Erzählungen (Narrative) werden in Prozessen der Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung angewendet?
- Wie lassen sich mit narrativen Methoden gemeinsame Leitbilder und Zielvorstellungen in Planungsprozessen kollaborativ entwickeln?
- Wie ist das Verhältnis zwischen alltäglichen Geschichten der Bürgerinnen und Bürger und den Erzählungen der Planungspraxis?
- Können mit bewusst eingesetzten narrativen Methoden andere Zielgruppen in Prozesse der Stadtentwicklung einbezogen werden als mit traditioneller planungsbezogener Kommunikation?
- Welche Wirkung entfaltet eine kollaborative, narrative Erarbeitung gemeinsamer Leitbilder und Zielvorstellungen auf die Aushandlungs- und Planungsprozesse zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltungen und Wirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene?
- Welche Empfehlungen lassen sich aus den Ergebnissen für die zielgerichtete Berücksichtigung von Narrativen in Prozessen der Stadtentwicklung formulieren?
Hierzu sollen in einer über Deutschland hinausgehenden internationalen Recherche zunächst ca. 30 Praxisbeispiele hinsichtlich ihrer narrativen Methoden und Strategien in den Handlungsfeldern Migration/Integration/Teilhabe und Klimaschutz erfasst, Entwicklungsprozesse hinsichtlich beteiligter Akteure und eingesetzter narrativer Instrumente analysiert, strukturiert und typisiert werden. Einzelne besonders interessante, innovative oder kreative Vorhaben sollen in differenzierten Fallstudien analysiert, auf ihre mögliche Übertragbarkeit hin geprüft und für die Planungspraxis aufbereitet werden. Die Analyseergebnisse sollen im Hinblick auf ihre Einsatz-möglichkeiten in der Praxis auf einer Abschlussveranstaltung diskutiert und dann zusammenfassend publiziert werden.
siehe "Leistungsbeschreibung"
siehe "Leistungsbeschreibung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe "Eignungskriterien"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:
Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.