Stadt gestalten mit Narrativen. Narrative Strategien in Planungsprozessen auf Quartiers-, Stadt- und Regionsebene Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.080

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=447142
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=447142
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt gestalten mit Narrativen. Narrative Strategien in Planungsprozessen auf Quartiers-, Stadt- und Regionsebene

Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-22.080
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Narrative von Stadtentwicklung und städtischem Leben bilden als gesellschaftlich legitimierte Deutungsmuster die Grundlage für das Handeln auf allen Ebenen der Stadtentwicklungspolitik. „Narrative bieten Orientierung und helfen bei der Einordung komplexer Situationen und Ereignisse. Das trifft insbesondere dort zu, wo es Konflikte zu lösen gilt und gemeinsam Erlebtes auf unterschiedlichste Weise gedeutet werden kann“ (neues handeln 2022). Im stetigen Fluss gesellschaftlicher Kommunikation entstehen und verfestigen sich Narrative, die über lange Zeit stabil sein können, aber zugleich immer auch in einem stetigen Wandel begriffen sind. Neue Narrative bilden sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher Situationen, Relevanzen und Wertvorstellungen und konkurrieren um die Deutungshoheit. Für planerisches Handeln bilden programmatische Narrative, wie z.B. die städtebauliche Ordnung, das Gemeinwohl oder die gleichwertigen Lebensbedingungen einen entscheidenden Rahmen in allen Phasen der Stadt- und Regionalentwicklung, von der Problemdefinition über die Zielformulierung und die Wahl der Umsetzungsinstrumente bis hin zur Bewertung von Erfolg oder Misserfolg. Sie sind deshalb auch für den Bund und die Ausrichtung der Stadtentwicklungspolitik von großer Bedeutung.

Um die Wirkmächtigkeit von Narrativen zu ergründen wurden in der Sondierungsstudie (neues handeln 2022) Narrative auf drei verschiedenen Ebenen untersucht: der programmatischen, der planungspraktischen und der stadtöffentlichen. Dabei standen insbesondere die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen programmatischen Narrativen (Nationaler Aktionsplan Integration, Neue Leipzig-Charta, …) und den Narrativen einer lokalen oder regionalen Planungspraxis im Fokus. In der nun anstehenden Praxisstudie soll dagegen untersucht werden, ob und inwiefern ein bewusst erzählender Umgang mit Stadtentwicklungsaufgaben zu veränderten Problemdefinitionen, sozialen Zugängen und Lösungsmöglichkeiten führen kann. Im Fokus stehen dabei solche Strategien, die zu einer stärkeren Koproduktion in der Stadtentwicklung im Sinne der Neuen Leipzig-Charta beitragen.

Insbesondere sollen folgende Forschungsfragen beantwortet werden:

- Welche narrativen Methoden und Strategien zur Entwicklung gemeinsamer Erzählungen (Narrative) werden in Prozessen der Quartiers-, Stadt- und Regionalentwicklung angewendet?

- Wie lassen sich mit narrativen Methoden gemeinsame Leitbilder und Zielvorstellungen in Planungsprozessen kollaborativ entwickeln?

- Wie ist das Verhältnis zwischen alltäglichen Geschichten der Bürgerinnen und Bürger und den Erzählungen der Planungspraxis?

- Können mit bewusst eingesetzten narrativen Methoden andere Zielgruppen in Prozesse der Stadtentwicklung einbezogen werden als mit traditioneller planungsbezogener Kommunikation?

- Welche Wirkung entfaltet eine kollaborative, narrative Erarbeitung gemeinsamer Leitbilder und Zielvorstellungen auf die Aushandlungs- und Planungsprozesse zwischen Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltungen und Wirtschaft auf lokaler und regionaler Ebene?

- Welche Empfehlungen lassen sich aus den Ergebnissen für die zielgerichtete Berücksichtigung von Narrativen in Prozessen der Stadtentwicklung formulieren?

Hierzu sollen in einer über Deutschland hinausgehenden internationalen Recherche zunächst ca. 30 Praxisbeispiele hinsichtlich ihrer narrativen Methoden und Strategien in den Handlungsfeldern Migration/Integration/Teilhabe und Klimaschutz erfasst, Entwicklungsprozesse hinsichtlich beteiligter Akteure und eingesetzter narrativer Instrumente analysiert, strukturiert und typisiert werden. Einzelne besonders interessante, innovative oder kreative Vorhaben sollen in differenzierten Fallstudien analysiert, auf ihre mögliche Übertragbarkeit hin geprüft und für die Planungspraxis aufbereitet werden. Die Analyseergebnisse sollen im Hinblick auf ihre Einsatz-möglichkeiten in der Praxis auf einer Abschlussveranstaltung diskutiert und dann zusammenfassend publiziert werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

siehe "Leistungsbeschreibung"

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe "Eignungskriterien"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/04/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

weitere verbindliche Regelungen siehe "Informationen zur Vergabe", insb. der Verweis auf den Haushaltsvorbehalt:

Es wird beabsichtigt, diesen Auftrag im angegebenen Kostenrahmen zu vergeben. Die Zuschlagserteilung ist jedoch abhängig von den künftigen Beschlüssen des Haushaltsgesetzgebers (vorläufige Haushaltsführung), eine Vergabeentscheidung kann somit erst nach der Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgen. Der Zuschlag wird voraussichtlich frühestens zum 01.07.2022 schriftlich erteilt. Sollte der Zuschlag früher erteilt werden können, werden die Bieter entsprechend informiert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/03/2022

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