Ehingen 2025 Neubau Alb-Donau Klinikum_Leistungen der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-24 ADK_VgV FA-VA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehingen (Donau)
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ehingen 2025 Neubau Alb-Donau Klinikum_Leistungen der Objektplanung Freianlagen u. Verkehrsanlagen
VgV-Verfahren ´Ehingen 2025 Neubau Alb-Donau Klinikum` - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - Leistungsphasen 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
VgV-Verfahren ´Ehingen 2025 Neubau Alb-Donau Klinikum`
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI und Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 HOAI - Leistungsphasen 1-9;
Die Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis (ADK) plant den Neubau des Alb-Donau Klinikums Ehingen am bestehenden Standort Hopfenhausstrasse 2, 89584 Ehingen. Zur Strukturverbesserung, zukunftssicheren Ausrichtung, Stärkung des Standortes, sowie zur Behebung der Schwachstellen im vorhandenen Gebäudebestand soll mit der Durchführung der Gesamtbaumaßnahme die Erneuerung aller Funktionsstellen am Standort Ehingen vorgenommen und Teilbereiche der ADK-Kliniken dort konzentriert werden.
Es ist vorgesehen, den Krankenhausneubau in einem Bauabschnitt umzusetzen, wobei diverse vorbereitende Maßnahmen erforderlich sind, unter anderem: Anbau/ Aufstockung Rechenzentrum mit Technikzentrale (Energie-/Elektrozentrale) und Zentrallager sowie Verteilerküche. Dies erfordert vsl. auch eine Planung und bauliche Umsetzung der Außenanlagen in Bauabschnitten.
Die Maßnahme hat nach Funktions-/Raumprogramm eine Soll-Nutzfläche von rd. 14.350 m². Die umzusetzende Bettenkapazität beinhaltet 260 Pflegebetten.
Die Baumaßnahme muss auf dem Grundstück während des laufenden Krankenhausbetriebs durchgeführt werden. Die Beeinträchtigung der Patienten und Mitarbeiter ist möglichst gering zu halten. Entsprechende Vorkehrungen sind bereits planerisch zu berücksichtigen.
Für die Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Krankenhausbauprogramm des Landes beantragt werden.
Bei dem Projekt soll die digitale Gebäudeplanung (BIM) bzw. der Anwendungsfall der 3-D-Planung über alle Planungsdisziplinen angewandt werden.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8+9) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien.
Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 22/2022;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 18/2022 bekannt gegeben.
Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt. Hierüber wird rechtzeitig informiert.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Der Umfang der erforderlichen Flächenbearbeitung nach Bezug des Neubaus und Abbruch der Bestandsgebäude kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Beauftragung der weiterführenden Planungsleistung auf diesen Flächen ist optional.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
—Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter ≥10 = 2 Pkt.; <10 und ≥7 = 1 Pkt.; <7 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2). Maßgeblich sind die Berufsjahre mit einschlägiger Tätigkeit in der ausgeschriebenen Planungsleistung.
—Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto): ≥0,4 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,4 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterium:
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR , für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird.
—Berufsjahre Projektleitung Planung Verkehrsanlagen: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Berufsjahre Projektleitung Planung Freianlagen: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
—Berufsjahre Projektleitung Objektüberwachung: ≥10 Jahre: 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre: 1 Pkt.; <5 Jahre: 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI / Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Klinikeinrichtung) oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
—Referenzprojekt mit vergleichbarer Fläche: ≥6.000 m² = 2 Pkt.; ≥5.000 m² = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
—Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen/Freianlagen: netto ≥1.500.000 € = 2 Pkt.; ≥1.250.000 € = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
Wertungsparameter 2:
Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI / Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI an einem öffentlichen Gebäude (z.B. Klinikeinrichtung) oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
—Referenzprojekt mit vergleichbarer Fläche: ≥5.000 m² = 2 Pkt.; ≥4.000 m² = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
—Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen/Freianlagen: netto ≥1.250.000 € = 2 Pkt.; ≥1.000.000 € = 1 Pkt. (Gewichtung x 3),
Zusatzpunkte:
- Bei einem der wertbaren Referenzprojekte wurde zusätzlich die örtliche Bauüberwachung Planung Verkehrsanlagen (besondere Leistung LPH 8) geleistet, Anzahl ≥2 = 2 Pkt.; Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Mindestanforderungen an Referenzen:
- Referenzzeitraum: Abschluss oder mind. Beginn der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags.
- Die Leistungsphasen 2-8 (ggf. ohne LPH 4) sind beauftragt nachzuweisen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz zu mind. der Leistungsphasen 2-8 nachweisen.
Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren.
Gewertet werden zwei Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben.
Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt "Liste Referenzen" bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt.
Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung.
Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.