Rahmenvertrag Mobilfunk für die Landesverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: BIT11-0230-120
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Mobilfunk für die Landesverwaltung
Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikations-leistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen.
Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird in vorliegender Ausschreibung eine Mehrparteien-Rahmenvereinbarung mit den zwei wirtschaft-lichsten Anbietern geschlossen.
Falls nur ein Anbieter die Zuschlagskriterien erfüllt wird lediglich ein Rahmenvertrag über das komplette Ausschreibungsvolumen geschlossen. Sollten zwei oder mehr Anbieter die Ausschreibungskriterien erfüllen, so werden mit den zwei wirtschaftlichsten Anbietern eine Mehrparteien-Rahmenvereinbarung geschlossen. Dabei werden jeweils Auftragsmengen von mindestens 25.000 Einzelverträgen innerhalb der Vertragslaufzeit für das wirtschaftlichste Angebot und mindestens 15.000 Einzelverträgen innerhalb der Vertragslaufzeit auf das zweitwirtschaftlichste Angebot garantiert. Die Einzelverträge werden nach betrieblichen Erfordernissen wie Netzabdeckung im erforderlichen Gebiet, Wirtschaftlichkeit des gewünschten Tarifs und allgemeinen Erfordernissen des jeweiligen Bezugsberechtigten (BB) vergeben.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der summierten maximalen Gesamtauftragsgrenze der beiden Rahmenvertragspartnern von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Dabei werden Auftragsmengen von mindestens 25.000 Einzelverträgen innerhalb der Vertragslaufzeit für das wirtschaftlichste Angebot und mindestens 15.000 Einzelverträgen innerhalb der Vertragslaufzeit auf das zweitwirtschaftlichste Angebot garantiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Erstmalig können Einzelabrufe aus dieser Mehrparteien-Rahmenvereinbarung zum 01.08.2022 abgerufen werden. Der Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 01.08.2022 dient der Vorbereitung und Umsetzung der in der Leistungsbeschreibung geforderten Rahmenbedingungen. Für diesen Zeitraum können keine Kosten geltend gemacht werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Wir sichern zu, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
-Nachweis von drei Projektreferenzen der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen im Bereich Mobilfunk erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang (Anzahl SIM-Karten, mindestens 5.000) und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. (A)
-Wir erklären, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
in der neuen Fassung und DS-GVO
-Wir erklären, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
-Wir erklären uns damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Wir erklären uns damit einverstanden, mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
- Wir erklären, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten bei uns durchführen kann. (A)
-Alle in der Leistungsbeschreibung (wie in Kapitel 1 beschrieben) aufgeführten A-Kriterien werden erfüllt.(A)
-Als Anlage ist die aktuell gültige Geschäftskundenpreisliste beigefügt.(A)
-Im Angebot einen verbindlichen Beschwerdemanagement- und Eskalationsprozess darzulegen(A)
-Darstellung der zeitlich begrenzten Roaming-Optionen (Sprache) und der Voraussetzungen hierfür.(A)
-Darstellung der zeitlich begrenzten Roaming-Optionen (Daten) und der Voraussetzungen hierfür.(A)
Folgende B-Kriterien:
-Möglichkeit, dass mobile Mitarbeiter des AG über eine Bereitschaftsnummer sowohl intern als auch extern erreichbar sind, indem diese sich unter einer Buchungsnummer selbst in den Bereitschaftsdienst einbuchen können.
-Angabe der nach dem Verbrauch der in den Datendiensten beinhalteten Inklusiv-Volumina (High-Speed-Volumina) zugesicherten Bandbreite (Download) in kbit/s
-Die Nutzung von Tethering ist in allen Datendiensten kostenlos erlaubt.
-Die Nutzung von Instant Messaging Services ist in allen Datendiensten kostenlos enthalten.
-Die Nutzung von öffentlichen WLAN-Hotspots des AN ist in allen Datentarifen und -optionen kostenlos möglich.
-Angabe der Anzahl der in Deutschland vom Bieter betriebenen WLAN-Hotspot.
-LTE-Netzabdeckung in Bezug auf die Fläche BW (outdoor): Bitte den Prozentwert (gerundet auf eine Nachkomma-Stelle) angeben.
-5G-Netzabdeckung in Bezug auf die erreichte Bevölkerung in BW: Bitte den Prozentwert (gerundet auf eine Nachkomma-Stelle) angeben.
-LTE Verfügbarkeit auf dem Land lt. CHIP 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Prozent, gerundet auf zwei Nachkommastellen)
-5G Verfügbarkeit in den Städten insgesamt lt. CHIP 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Prozent, gerundet auf zwei Nachkommastellen)
-Durchschnittliche Sprachqualität (POLQA Score) Stadt zu Fuß lt. CHIP-Test 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (gerundet auf eine Nachkommastelle)
-Erfolgsquote Sprache Zugfahrt Walktest lt. Connect-Test 2022 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Prozent, gerundet auf eine Nachkommastelle)
-Rufaufbauzeit Sprache Verbindungsstraßen, Drivetest lt. Connect-Test 2022 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Sekunden, gerundet auf eine Nachkommastelle)
-Erfolgsquote Internet-Seitenaufrufe Großstädte Walktest lt. Connect-Test 2022 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Prozent, gerundet auf eine Nachkommastelle)
-Durchschnittliche mittlere Transferrate Download Stadt zu Fuß lt. CHIP 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Sekunden, gerundet auf eine Nachkommastelle)
-Durchschnittliche mittlere Transferrate Download Zugfahrt lt. CHIP 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Sekunden, gerundet auf eine Nachkommastelle)
-5G mittlere Transferrate Download auf 3,6 Ghz lt. CHIP 11/2021 oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bieter nachzuweisen (in Sekunden, gerundet auf zwei Nachkommastellen)
-Auf Anforderung des AG kann an der Übergabe-Schnittstelle im RZ-BITBW eine Bandbreite von 10GbE durch den AN zur Verfügung gestellt werden.
-Vom AN wird ein Management-Portal zur Administration/Konfiguration der M2M-SIM-Karten zur Verfügung gestellt.
-Benachrichtigungen des Nutzers bei verpassten Anrufen (bei Nicht-Erreichbarkeit) über SMS sind verfügbar.
-Der kostenlose Abruf der Mobilbox ist bei jedem Tarif möglich.
-Anzahl der möglichen Multi-SIM Karten mit identischer Rufnummer.
-Es gibt die Möglichkeit, spezielle SIM-Karten zur Verfügung zu stellen, bei denen der Produzent und Herstellungsort genau genannt werden können. Diese SIM-Karten müssen in der EU produziert und in Deutschland personalisiert werden.
-Bezugsberechtigten mit einem Teilnehmervolumen ab 50 Teilnehmern werden auf Antrag Blanko-SIM-Karten zur Verfügung gestellt.
-Das kostenlose Sperren / Freigeben des Dienstes "Mobiles Telefonieren im Ausland außerhalb der EU-Regelung" und der Schweiz ist möglich.
-Das kostenlose Sperren / Freigeben des Dienstes "Datendienst / Daten-Roaming im Ausland außerhalb der EU-Regelung" und der Schweiz ist möglich.
-Das kostenlose Sperren / Freigeben des Dienstes "Email aus SMS" ist möglich.
-Das kostenlose Sperren / Freigeben des Dienstes "Mobiles Bezahlen" ist möglich.
-Die Schweiz wird in allen angefragten Tarifen aus dem Kapitel 4.1 im Roaming wie ein EU-Ausland behandelt (EU-Regelung).
-Der AG hat die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt innerhalb eines Abrechnungszeitraums eine zeitlich begrenzte Datenoption so zu bestellen, dass diese spätestens an dem auf die Bestellung folgenden Kalendertag genutzt werden kann.
-Eine Garantieverlängerung für weitere 12 Monate (über die in Kapitel 10.2 im Rahmenvertrag genannte Gewährleistung hinausgehede) wird für die Endgeräte der Bundle-Lösungen angeboten.
-Der AN ist Apple Authorised Enterprise Reseller (AAER)
-Roaming Optionen können als zeitlich begrenzte Optionen zu den jeweils gebuchten Sprach- / Datentarifen hinzugebucht werden.
-Der AN weist rechtzeitig vor dem vollständigen Verbrauch der gebuchten Roaming-Volumen den Nutzer per SMS auf den Sachverhalt hin.
-Die Taktung für die Abrechnung des Sprach-Roaming für Länder, die nicht in der EU-Regelung beinhaltet sind, ist in Sekunden/Sekunden anzugeben.
-Die der Abrechnung der jeweiligen Datenmenge für das Roaming zugrunde gelegte Granularität ist in KB anzugeben.
-Nach Verbrauch der für das erstmalige Roaming bereitgestellten Datenvolumina sollen zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum weitere Datenvolumina durch den Bezugsberechtigten hinzubuchbar sein.
-Angabe Rabattsatz auf die jeweils aktuell gültige Geschäftskundenpreisliste für sonstige Tarife und Dienste (ohne die in Kapitel 4 gesondert aufgeführten Tarife). Bitte den Prozentwert (gerundet ohne Nachkomma-Stelle) angeben.
-Angabe Rabattsatz auf die jeweils aktuell gültige Geschäftskundenpreisliste für Zubehör und mobile Endgeräte (ohne Apple). Bitte den Prozentwert (gerundet ohne Nachkomma-Stelle) angeben.
-Ein 48-Stunden-Austauschservice für defekte Endgeräte wird angeboten.
-Die AN ermöglichen auch außerhalb der Bundle-Lösungen eine Rückkaufoption für alte Endgeräte samt BSI-konformer Datenlöschung.
-Im Rahmen der Migration und Rufnummernportierung wird durch den AN eine Unterstützung in Form einer Hotline und/oder eines persönlichen Ansprechpartners gewährleistet.
-Die Unterbrechung der Mobilfunkdienste bei der Umstellung der SIM-Karte inkl. Rufnummerportierung beträgt max. sechs Stunden. Die Übernahme erfolgt in der Regel außerhalb des Zeitraums von 08.00 bis 20.00 Uhr. In Ausnahmefällen können andere Zeiten vereinbart werden.
-Im Katastrophenfall besteht die Möglichkeit, mobile Mobilfunkstandorte aufzubauen, um die Netzsicherheit zügig wiederherzustellen.
-In der Portallösung sind für einzelne Ressorts Mandantenlösungen möglich.
-Der AN bietet die Möglichkeit Verbräuche der Mobilfunkanschlüsse der Nutzer des AG nahezu in Echtzeit zu monitoren und ggf. automatisiert Maßnahmen bei Überschreitung von individuelle Schwellwerten einzuleiten. Dies ist je Ressort möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYE2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.