Offenes Verfahren zur Beschaffung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs Referenznummer der Bekanntmachung: KAH.21.11.29 / X-KAH-2021-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundeskunsthalle.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Beschaffung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs
Erstellung einer VR-Rekonstruktion des Kantschen Königsbergs nach dem neuesten Stand der Technologie/Technik einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft auf einer vom Auftraggeber zu stellenden Abspielhardware
Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH Helmut-Kohl-Allee 4 53113 Bonn Realdreh in Kaliningrad erforderlich (soweit möglich).
Eine virtuelle Erlebniswelt Königsberg im Zeitalter der Aufklärung mit virtuellen philosophischen Ausflügen in Kants Gedankenwelt.
In diesem Kontext bildet eine nach dem neuesten Stand der Technologie ("state of the art") entwickelte VR-Rekonstruktion der Stadt Königsberg im Zeitalter der Aufklärung mit virtuellen Vertiefungsebenen zum Zeitgeist, (d.h. den politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Veränderungen) seiner Epoche sowie mit Interpretationen ausgewählter zentraler Gedanken der Kantischen Philosophie ein grundlegendes Vermittlungselement der Ausstellung.
Das alte Königsberg ist 1944/45 zerstört worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand in der sowjetischen, später russischen Oblast Kaliningrad eine neue Stadt, die heute kaum noch Bezüge zum ursprünglichen Stadtbild aufweist.
Ein virtueller Besuch in Kants Königsberg soll die Besucher*innen auf eine imaginäre Reise in Raum und Zeit mitnehmen, auf der sie sich Kant, seinen Ideen und seiner Epoche spielerisch annähern können. Die virtuelle Realität wird dem Ausstellungspublikum an ausgewählten Stellen Vergleiche zum heutigen Kaliningrad ermöglichen und Verknüpfungen zu den Zeitzeugen noch bekannten und dank Filmmaterial und Fotografien vielfach dokumentierten Königsberg der 1930er-Jahre herstellen.
Es wird eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit vereinbart. Der Auftragnehmer hinterlegt bei Abschluss des EVB-IT Systemvertrages den als Sicherheit vereinbarten Geldbetrag gemäß § 18 Nr. 5 VOL/B oder übergibt dem Auftraggeber eine unbefristete, selbst-
schuldnerische Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der EU in der vereinbarten Höhe. Die kombinierte Vertrags-
erfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit beträgt hinsichtlich der Vertragserfüllung 10 % und hinsichtlich der Mängelhaftung 5 % des Erstellungspreises, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben zum unterzeichnenden Unternehmen (gemäß D.0_Angebotsschreiben)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. v.d. Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft (im Folgenden: BG) für den Bieter bzw. jedes Mitgl. der BG und jeden Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe sowie jeden reinen Eignungsverleiher
- Eigenerklärung zur Art des Angebots (gemäß D.0_Angebotsschreiben)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. BG für den Bieter bzw. die BG
- Nur im Fall der Angebotsabgabe durch eine BG: Erklärung der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft / Vollmacht (gemäß D.1_Erklärung Bieter-Bewerbergemeinschaft / Vollmacht)
Einzureichen mit Angebot v.d. Bietergemeinschaft für jedes Mitgl. der BG
- Nur im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern / Freien Mitarbeitern: Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der BG (gemäß D.2_Erklärung_Unterauftrag)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. BG für den Bieter bzw. die BG
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (gem. C.1_Verpflichtungs_Einhaltung Gesetze)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. BG für den Bieter bzw. die BG
- Eigenerklärungen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (gemäß D.7_Erklärung_zwingende Ausschlussgründe und gemäß D.8_Erklärung fakultative Ausschlussgründe)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. v. d. BG für den Bieter bzw. jedes Mitgl. der BG
- Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 Abs. 1 VgV (gemäß D.3_Erklärung_Befähigung-Erlaubnis-Berufsausübung)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. v.d. BG für den Bieter bzw. jedes Mitgl. der BG
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe bzw. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer solchen im Falle der Erteilung des Zuschlages und zur Einreichung eines entsprechenden Nachweises noch vor Zuschlagserteilung auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle (gemäß D.4_Erklärung_wirtschaftliche-finanzielle Leistungsfähigkeit)
- Nur im Fall der Eignungsleihe: Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der BG zur Eignungsleihe (gemäß Teil I D.6_Erklärung_Eignungsleihe)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. BG für den Bieter bzw. die BG
- Nur im Fall der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Ressourcengebers (gemäß Teil II D.6_Erklärung_Eignungsleihe)
Auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen
Sämtliche vorstehend geforderten Eignungsanforderungen sind zugleich Mindestanforderungen an die Eignung. Bei Nichterfüllung wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß Formblatt D.5_Erklärung_technische-berufliche Leistungsfähigkeit)
1. Erfahrung
Der Bieter weist seine Erfahrung nach, indem er mindestens 1 geeignete Referenz benennt, die bezüglich des Inhalts und des Umfangs mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der Bieter kann jedoch auch bis zu 3 verschiedene Referenzen benennen, auf die er sich zum Nachweis seiner Erfahrung stützen kann. Sollte der Bieter mehr als eine Referenzleistung benennen wollen, ist das Formblatt D.9_Erklärung_Referenz mehrfach auszufüllen.
Anforderungen an die einzureichende(n) Referenz(en):
Damit die Referenz berücksichtigt werden kann, müssen die prägenden Leistungen zwingend nach dem 1. Januar 2017 begonnen worden sein. Ferner muss die Referenzleistung abgenommen und veröffentlicht sein; der Auftraggeber nimmt bei vorliegender Veröffentlichung selbstverständlich auch das Vorliegen einer Abnahme an.
Kriterien der Referenz:
-Die Referenzleistung besteht zu wesentlichen Teilen aus einer wissenschaftlich-historischen Rekonstruktion einer Stadtlandschaft in VR-Welten.
-Die Referenzleistung besteht zu wesentlichen Teilen auch aus 360° gedrehten Filmaufnahmen, die anschließend mit computergenerierten VR-Umgebungen verknüpft wurden.
-Die Referenzleistung besteht zu wesentlichen Teilen auch aus einer Produktion wissenschaftlicher Inhalte und Dokumentationen für die Zielgruppe der "Pre-Teens", also der 9- bis 14-Jährigen. Zum Beispiel Lehrvideos für Schulen oder Lernplattformen.
-Für die Erbringung der Referenzleistung wurde ein 3D-Programm wie Houdini oder gleichwertig verwendet. Dabei muss das verwendete 3D-Programm geeignet sein, eine 3D-Rekonstruktion eines historischen Stadtbildes zu realisieren.
2. Angaben über technische Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
2.1
Der Bieter verfügt über ausreichend qualifizierte Fachkräfte, welche die folgenden für die Leistungserbringung wichtigen Aufgaben erfüllen kann:
-Art Director
-3D-Operator
-3D-Modellierer
-3D-Texturierer
-VR-Programmierer
Dabei können diese Aufgaben von einer oder mehreren Person(en) ausgeführt werden.
Der Bieter hat die Person bzw. die Personen zu benennen, die er für die Erfüllung dieses Kriteriums vorsieht, und geeignete Nachweise einzureichen, die belegen, dass die benannte(n) Person(en) qualifiziert sind, die o.g. Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Die für die Erbringung von 3D-Modelling vorgesehene Person bzw. Personen hat bzw. haben zugleich ein Architekturstudium - oder ein gleichwertiges Studium - erfolgreich abgeschlossen. Hierzu ist ein Nachweis zusammen mit dem Angebot einzureichen.
2.2
Der Bieter verfügt über Fachkräfte, welche über die wissenschaftliche Expertise verfügen, die notwendig ist, um eine historisch korrekte Rekonstruktion eines historischen Stadtbildes zu realisieren, also:
-Historiker/historischer Kurator
Dabei können diese Aufgaben von einer oder mehreren Person(en) ausgeführt werden.
Der Bieter hat die Person bzw. die Personen zu benennen, die er für die Erfüllung dieses Kriteriums vorsieht und geeignete Nachweise einzureichen, die belegen, dass die benannte(n) Person(en) qualifiziert sind, die o.g. Aufgaben zufriedenstellend zu erfüllen. Die für die Erbringung vorgesehene Person bzw. Personen hat bzw. haben ein Geschichts- oder Kunstgeschichtsstudium - oder ein gleichwertiges Studium - erfolgreich abgeschlossen. Hierzu ist ein Nachweis zusammen mit dem Angebot einzureichen.
2.3
Der Bieter verfügt über Fachkräfte, die in der Lage sind 3D-Topographien auf der Basis von Satellitenaufnahmen dreidimensional zu modellieren und zu erstellen. Hierzu ist ein Nachweis zusammen mit dem Angebot einzureichen. Ein geeigneter Nachweis ist beispielsweise ein Beleg über ein erfolgreich absolviertes Studium oder Mitarbeiter-Referenzprojekte, die hinreichende Erfahrungen vermitteln.
3. Angaben über die technische Ausrüstung (sowie Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten)
Der Bieter verfügt über die für eine Produktion von stereoskopischen 360°-Realdrehs notwendige Kamera-, Bewegungs-, Licht- und Studiotechnik. Der Bieter kann ferner informativ darauf verweisen, welche vergleichbaren Produktionen er mit dieser Ausrüstung realisiert hat. Alternativ reicht es aus, wenn der Bieter geeignete High Definition-Aufnahmen von Kaliningrad vorhält und für den Auftrag verwenden kann.
- Nur im Fall der Eignungsleihe: Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der BG zur Eignungsleihe (gemäß Teil I D.6_Erklärung_Eignungsleihe)
Einzureichen mit Angebot v. Bieter bzw. d. bevollmächtigten Mitgl. d. BG für den Bieter bzw. die BG
- Nur im Fall der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Ressourcengebers (gemäß Teil II D.6_Erklärung_Eignungsleihe)
Sämtliche vorstehend geforderten Eignungsanforderungen sind zugleich Mindestanforderungen an die Eignung. Bei Nichterfüllung wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Angaben zu Projektmanager (Projektleiter) und zu Adressaten für Mängelmeldungen (gemäß C.4_Erklärungen zum EVB IT Systemvertrag)
C2_Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Nur bei Bietergemeinschaft:
Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften muss die vorstehende Erklärung für jeden Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften ist daher der Name von jedem Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln in dem dafür vorgesehenen Feld auf der Seite 1 des Vordrucks C.1 aufzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird auch im Auftrag der Ostpreußischen Kulturstiftung als Trägerin des Ostpreußischen Landesmuseums mit Deutschbaltischer Abteilung Stiftung bürgerlichen Rechts tätig, vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 VgV i.V.m. § 108 Abs. 6 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0MR3LE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kennt-niserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei den Vergabekammern des Bundes zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).