DNA-Tatortspurenuntersuchungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11V-13-LKA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
DNA-Tatortspurenuntersuchungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von Molekulargenetisch-analytischen Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben.
Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Neben dem Haupterfüllungsort können Erfüllungsort alle Polizeidienststellen, ggf. auch andere Dienststellen wie z.B. Staatsanwaltschaften und Gerichte des Landes Baden-Württemberg sein, da diese Stellen zum Abruf der vereinbarten Leistungen berechtigt sind.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytischen Leistungen (Erstellung von DNA-Profilen/Analysen an Spurenmaterial und ggf. Vergleichsproben). Hierbei sind von Spurenmaterial nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand und unter Einhal-tung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus Amelogenin und den sechzehn Merkmalssystemen SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045, D16S539, D2S1338, D19S433 zu erstellen.
Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen Jahre wird seitens des LKA mit einem jähr-lichen Auftragsvolumen von ca. 4.500 Fällen gerechnet, wobei pro Fall von durchschnittlich drei Spuren auszugehen ist.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriminalitätsentwicklung kann das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Analyseaufkommen garantiert werden. Das heißt, auf der einen Seite kann kein Mindestaufkommen garantiert werden, auf der anderen Seite kann das Analyseaufkommen aber auch erheblich höher sein, wenn es die allgemeine Kriminalitätslage erfordert. Die entsprechenden Untersuchungsaufträge werden in der Regel von den Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg gestellt.
Die Rahmenvereinbarung gilt mit der Zuschlagserteilung als geschlossen. Vertrags- und Leistungsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht unter Einhaltung einer Frist von jeweils 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes kündigt. Eine automatische Verlängerung ist jedoch nur drei Mal möglich. Die maximale Vertragslaufzeit läuft bis zum 31.12.2025. Weitere Einzelheiten sind in Anlage 3 der Vergabeunterlagen - Ergänzende Vertragsbedingungen - geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen, E i, E j, E k, E l, E m):
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind
oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
-Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen (Anlage 4 der Vergabeunterlagen E d);
-Abgabe der Verpflichtungserklärung zum LTMG (gem. Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 3 und Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
-sofern zutreffend: Abgabe der Eigenerklärungen zur Nebentätigkeit (Anlage 4 E e und E f der Vergabeunterlagen);
-Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen: mind. 2 Mio Euro für Personenschäden und mind. 1 Mio Euro für Sachschäden und für Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] Euro), bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied (Abgabe Eigenerklärung in Anlage 4 der Vergabeunterlagen E g);
-Vorlage aller verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP - Ringversuchen lückenlos seit 2017, bei denen die Merkmalssysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin für forensische Spuren geprüft wurden (Kopien, Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 2);
-Vorlage eines aktuellen -noch gültigen- Nachweis, dass eine Akkreditierung des Untersuchungslabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien vorliegt (Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 4);
-Vorlage von sechs Gerichtsgutachten, die die Erfüllung der notwendigen Qualitätsanforderungen für die Bearbeitung mikroskopisch kleiner Spuren (beispielhaft gezeigt an hautepithelverdächtigen Antragungen) dokumentieren. Dabei soll auch eine Schilderung der Isolierung dieser Spuren im Rahmen der sechs vorgelegten Gutachten erfolgen. Hierfür können die Laborprotokolle und Untersuchungsaufträge der betreffenden Gutachten ergänzend vorgelegt werden (Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 5 und Hinweise hierzu);
-Vorlage von fünf Gutachten (zwei Kurzgutachten und drei ausführliche Gutachten, Spurenart kann frei gewählt werden), aus denen zwingend der Untersuchungsauftrag, die Anzahl der untersuchten Spuren, die eindeutig nachgewiesene Spurenart und der jeweilige Untersuchungserfolg hervorgeht. Die Vorlage der Gutachten ist ausreichend. Eine Vorlage von Laborprotokollen und der Untersuchungsaufträge ist nicht notwendig (Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 6 und Hinweise hierzu);
-Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E a der Vergabeunterlagen), dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine abgeschlossene Hochschulausbildung im Fachbereich Naturwissenschaften oder Medizin verfügen (;
-Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E b der Vergabeunterlagen), dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung (z. B. MTA) in den oben genannten Fachgebieten verfügt);
-Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E c der Vergabeunterlagen), dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit getroffen werden, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals) zur Fehlervermeidung und v.a. zur Vermeidung von Spurenvertauschungen durchgeführt wird. Das Schriftstück "Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien" (Dokument 71 SD 3 010) der Deutschen Akkreditierungsstelle in der jeweilig gültigen Fassung wird beachtet (Anlage 11 der Vergabeunterlagen im derzeit gültigen Ausgabe-stand);
-Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E 7 i.V.m. E h der Vergabeunterlagen) - Einverständniserklärung -, dass im Auftragsfall mit dem Auftraggeber ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) geschlossen wird;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Jahr 2025
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYR05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html