VgV Fachplanung TGA (HLS) - NEUBAU SPORTHALLE SCHÖMBERG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schömberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schoemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA (HLS) - NEUBAU SPORTHALLE SCHÖMBERG
Die Gemeinde Schömberg im Nordschwarzwald beabsichtigt den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle im Kernort Schömberg.
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Das für die Sporthalle vorgesehene Grundstück liegt am nördlichen Ortsrand innerhalb einer Waldfläche und auf einer Anhöhe mit Blick auf den Ort. Die für die neue Sporthalle notwendige Rodung des Waldes erfolgt nach dem Wettbewerb mit einem Abstand von 30 m zur neu geplanten Sporthalle. Der Einbindung der Sporthalle in den Landschaftsraum ist eine besondere Bedeutung beigemessen. Neben der Nutzung der Halle für den Sportbetrieb der Grund- und Werkrealschule soll die neue Sporthalle auch von Vereinen und vereinzelt für größere Veranstaltungen genutzt werden können. Die Dreifachsporthalle ist mit einer Größe von 27m x 45 m vorgesehen, teilbar in 3 Sportfelder à 15 x 27m.
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Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3,8 (HLS), LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Es sollen evtl. Besondere Leistungen zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und der Erarbeitung alternativer Varianten beauftragt werden. Diese sind pauschal anzusetzen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Schömberg
Die Gemeinde Schömberg im Nordschwarzwald beabsichtigt den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle im Kernort Schömberg.
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Hierzu hat die Gemeinde Schömberg einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt.
Die Objektplanung wird von Guenther Architekt + Thorsten Ruppe Architekt, Heilbronn durchgeführt, Für die Freianlagen werden frei raum concept Sinz-Beerstecher + Landschaftsarchitekten, Rottenburg beauftragt.
Es handelt sich um einen Kubus mit einem massiven Sockel und einer gläsernen Laterne, ausgeführt als Holzkonstruktion. Ein Untergeschoss ist nicht vorgesehen.
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In der Bergstraße und auf dem Parkplatz des ehemaligen Wellenbades sind Kanalleitungen des öffentlichen Abwassernetzes der Gemeinde in jeweils ca. 80 m Entfernung vorhanden. An diese bestehenden Mischwasser-Abwasserleitungen kann die neue Sporthalle angeschlossen werden.
Ein Trennsystem ist in diesem Bereich nicht vorhanden.
Das Oberflächenwasser kann nicht großflächig versickern, sondern muss an den Mischwasserkanal angeschlossen werden.
Heizungs- und Lüftungsanlagen sind entsprechend seitens der Ausloberin vorgegebener energetischer Standards auszulegen. In der nahegelegenen Kinderklinik existiert eine gasbetriebene BHKW-Anlage, die in den nächsten zwei Jahren ersetzt werden muss. Synergien sollten hier untersucht und ausgelotet werden.
Genaue Heizlastberechungen (Wärmebedarf) sind raumweise durchzuführen. Erforderliche Lüftungskanäle sollen ausschließlich in den Decken/Wandbereichen des Sockelbauwerks verfahren werden. Im Hallenbereich (Laterne) können Öffnungsflügel z.B. für Nachströmung, Nachtauskühlung o.ä. vorgesehen werden. Für die Aufstellung erforderlicher Lüftungsaggregate der Sporthalle stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine dachseitige Aggregataufstellung ist nicht gewünscht. Ziel ist ein angemessenes Verhältnis von räumlicher Behaglichkeit und den erforderlichen technischen Aufwendungen.
Die Kosteneinschätzung: KG 200-700 beträgt ca. 10,6 Mio. brutto.
Die BGF für das Gebäude beträgt ca. 2.900m².
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Für den Neubau der Sporthalle werden die Projektsteuerung sowie die Fachplaner für Tragwerksplanung, TGA Elektro, die Fassadenplanung, Bauphysik und Brandschutz mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
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Es werden Fördermittel beantragt. Die Entwurfsplanung bis zur LPH 3 soll bis Ende des Jahres 2022 abgeschlossen werden. Mit der Planung soll nach Abschluss des Vertrags begonnen werden.
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Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 22.06 und 23.06.2022 statt.
Der bislang angedachte Terminplan kann sich aufgrund von Fördermittel- oder Finanzmittelbeschaffungen verzögern.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
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1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte).
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
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Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
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Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Nachweis der Referenzen A und B:
Referenz A:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Neubau einer Sporthalle, einer Mehrzweckhalle oder vergleichbar, vom Bewerber erbracht.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Neubau einer Dreifeldhalle, Summe BGF ca. 2.900 m², Gesamtkosten (KG 200-700) geschätzt ca.10 Mio.€ brutto, öffentlicher Auftraggeber.
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Referenz B:
Nachweis eines vergleichbaren Projekts in Holz bzw. Holz-Hybridbauweise.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts mit beliebiger Nutzung, Hallenkonstruktion.
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Darstellung jeweils auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 22.06 und 23.06.2022 statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019, 2020,2021 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Mindestanforderungen an die Referenz A:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts.
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. 5,0 Mio. € brutto.
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
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Mindestanforderungen an die Referenz B:
- Nachweis eines realisierten vergleichbaren Projekts in Holz bzw. Holz-Hybridbauweise.
- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. 3,0 Mio. € brutto.
- Leistungszeitraum 2011 – 2021, fertiggestellt.
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
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Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS), wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)