Generalplanerleistungen - Sanierung Zentralküche Geb. 17.21 Referenznummer der Bekanntmachung: KUE-036a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinik-duesseldorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen - Sanierung Zentralküche Geb. 17.21
Das Land Nordrhein-Westfalen ist Eigentümer des Grundbesitzes in Düsseldorf, Gemarkung Stoffeln, Flur 11 auf dem sich die Einrichtungen des Auftraggebers (nachfolgend AG genannt) befinden. In einem innerhalb dieses Grundbesitzes befindlichen Gebäudes (Gebäude 17.21, Versorgungszentrum inklusive des direkt angrenzenden Grundstücks), beabsichtigt der AG die Sanierung und den Umbau der Zentralküche durchführen zu lassen.
Die Zentralküche im Universitätsklinikum Düsseldorf wurde im Jahr 1983 gebaut. Sie entspricht nicht mehr den heutigen Hygienerichtlinien und ist technisch weitgehend abgängig. Vor diesem Hintergrund soll die Zentralküche umgebaut und saniert werden. Gleichzeitig ist ein zukunftsorientiertes Speisenverteilsystem für die Patientenverpflegung zu implementieren.
Die zu bearbeitende Gebäudefläche betrifft einen Teil des Versorgungsgebäudes. Die Ausführung der Leistungen erfolgt in 3 oberirdischen und 2 unterirdischen Geschossen.
Im Bereich der Speiseversorgung im Gebäude 17.21 müssen besonders die betriebstechnische Ausstattung und erhebliche Teile der Lüftungsanlage - einschließlich der Lüftungsgeräte - grundsaniert werden. Eine Modernisierung der Raumstruktur einschließlich einer Modernisierung der Bausubstanz und der Haustechnik erfolgt ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme.
Da die Grundkonzeption der Speisenaufbereitung und Verteilung nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine wirtschaftliche und hygienische Betriebsführung entspricht, soll der Prozess des Küchenbetriebs im Rahmen dieses Bauvorhabens für das zukünftige Cook & Chill-Verfahren vorbereitet werden. Die notwendigen Anforderungen laut HACCP-Konzept gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sind dabei umzusetzen.
Im Zuge der Umstellung der Versorgung von Cook &-Serve auf Cook &-Chill werden im Bereich der stationären Patientenversorgung, Verortungen zur Aufstellung der notwendigen Regeneriertechnik benötigt. Auch diese Aufstellmöglichkeiten müssen geplant und baulich überwacht werden.
Die Hauptküche ist für eine Tagesproduktion von bis zu 4.000 Menüs (max. 1.400 Patienten: mittags über Einzeltablett im Regenerierverfahren, Frühstück und Abendessen im Großgebinden für Buffet; zzgl. 1000 zu versorgenden Mitarbeiter) ausgelegt und es ist beabsichtigt, die Kapazitäten der Zentralküche auf die zusätzliche Belieferung von externen Kunden auszurichten.
Des Weiteren ist vorgesehen, das Cook & Chill-System mit der Einführung von zusätzlicher Buffetversorgung auf den Stationen vor Ort zu kombinieren.
Da der laufende Küchenbetrieb nicht gestört werden kann, erfolgte in der Vergangenheit die Planung der Ausführung in insgesamt sechs verschiedenen Bauabschnitten. Derzeit erfolgt die Wiederholung der Ausführung des 1. Bauabschnitts (geplante Fertigstellung 07/2022). Folglich umfasst der Auftrag dieser Ausschreibung die Bauabschnitte 2-6. Diese sollen gemäß der bereits erteilten Baugenehmigung abschnittsweise durchgeführt, jedoch nicht mit einem zeitlichen Versatz, sondern nahezu synchron als eine Baustelle und mit einer einzigen Inbetriebnahme aller Bauabschnitte durchgeführt werden. Dazu ist geplant, den Betrieb der Küche in ein Interimsbauwerk temporär auszulagern und somit weitest gehende Baufreiheit in der Ebene U1 und U2 zu schaffen. Die Provisorien wie z.B. Auf- & Umbau von Staubschutzwänden zwischen den einzelnen Bauabschnitten sollen dann entfallen. Es ergibt sich - entgegen der ursprünglichen und im Folgenden zitierten Planung - damit ein sehr großer zusammenhängender Bauabschnitt in der Erdgeschossebene U1.
Kennzahlen des Neubaus:
NUF: ca. 3.700 m²
VF: ca. 750 m²
TF: ca. 190 m²
Universitätsklinikum Düsseldorf Moorenstr. 5 40225 Düsseldorf
Gegenstand dieser Beschaffung sind folgende Leistungen:
- Objektplanung für Gebäude gem. HOAI § 34 (LPH 5-9)
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 für die ALG 1, 2, 3, 4, 5, 6,7.1 u. 8 (LPH 5-9)
nach näherer Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbilds und Besondere Leistungen zu den Leistungsbildern.
Die Auswahl der Bewerber aus dem offenen Teilnahmewettbewerb erfolgt zunächst anhand der definierten Ausschlusskriterien gem. Anlage A. Fehlende Angaben und Erklärungen werden unter Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert.
Die Reduzierung des Bewerberkreises auf die geplante Bieterzahl für das Verhandlungsverfahren erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen im Ergebnis der Punktebewertung gem. Anlage B- Matrix Eignungskriterien auf Grundlage der entstandenen Rangfolge.
Vergabe von je max. 3 Punkten pro Kriterium, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten gewichteten Punktzahlen.
Die Vergabe erfolgt stufenweise nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs.
Bewerberfragen sind 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist schriftlich über die Vergabeplattform an die Submissionsstelle zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft: Der sich in der Rechtsform einer natürlichen Person bewerbende Bewerber erklärt hiermit, dass er nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen bzw. er/sie berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden und bauvorlageberechtigt ist. Der oder die sich als juristische Person bewerbende Bewerber/Bewerbergemeinschaft erklärt/erklären hiermit, im Auftragsfall für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz zu benennen. Für Bewerbergemeinschaften erklärt der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft, dass mindestens ein Mitglied eine natürliche Person ist, die diese Anforderungen erfüllt bzw. die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennt, der die Anforderungen erfüllt.
Nachweis: Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016. Angabe Name des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft sowie fachliche Eignung durch Eintrag z. B. bei Ingenieurkammer erforderlich. Kopie des Kammereintrags ist als Anlage beizufügen.
Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Rechtskräftig ausgefülltes Bewerbungsformular:
- Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
- rechtskräftig unterzeichneter Teilnahmeantrag,
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit Dritten,
- Erklärung zu zwingenden Ausschlusskriterien,
- Erklärung zu Ausschlusskriterien,
- Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV
- Angaben zum Nettojahresumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft inkl. etwaiger Nachunternehmer jeweils in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppen 1-6 und 8 und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppe 7.1 (Wichtung je 5% Gesamt 15%)
Als Deckungssummen der geforderten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sind jeweils 3,0 Mio. EUR für Personenschäden wie auch 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden gefordert. Die Deckungssummen müssen 3-fach maximiert sein. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung oder aber als Verpflichtungserklärung des Bewerbers zu erbringen, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
- Es wird eine Mindestsumme des durchschnittlichen Nettojahresumsatzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren inkl. etwaiger Nachunternehmer in den Leistungsbildern gefordert:
- Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppen 1-6 und 8: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppe 7.1: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Rechtskräftig ausgefülltes Bewerbungsformular:
- Erklärung über Befähigung zur Berufsausübung (siehe III.1.1.)
- Angaben zur Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft inkl. etwaiger Nachunternehmer jeweils in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34, Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppen 1-6 und 8 und Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppe 7.1 (Wichtung je 5% Gesamt 15%)
- Angaben zu Unternehmensreferenzen über vergleichbare Projekte
- Erklärung Nachunternehmer.
- Es wird eine Mindestzahl der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren inkl. etwaiger Nachunternehmer in den Leistungsbildern gefordert:
- Objektplanung Gebäude gem. HOAI § 34: mindestens 6 Mitarbeiter
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppen 1-6 und 8: mindestens 6 Mitarbeiter
- Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55 Anlagengruppe 7.1: mindestens 2 Mitarbeiter
Eignungskriterien:
- Büroreferenzen für vergleichbare Leistungen (Wichtung 70%):
Es werden maximal 2 Referenzen gewertet, gefordert ist die Darstellung von mindestens einer Büro-Referenz mit definierten Mindestanforderungen wie folgt (bei Nichterfüllung wird die Referenz mit NULL Punkten gewertet):
Büroreferenz 1 (Wichtung 35%)
- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung im Zeitraum 01.03.2012 bis 28.02.2021)
- Referenz ist eine Sanierung einer Küche > 1.500 Essen/Tag für Gemeinschaftsverpflegung mit Tablettsystem
Büroreferenz 2 (Wichtung 35%)
- abgeschlossenes Bauvorhaben (bauliche Fertigstellung im Zeitraum 01.03.2012 bis 28.02.2021)
- Referenz ist eine Sanierung einer Küche > 1.500 Essen/Tag für Gemeinschaftsverpflegung mit Tablettsystem
Es kann eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers vorgelegt werden.
Eigendarstellungen der Referenz sind abzugeben (bei Nicht-Vorlage der Eigendarstellung
kann die jeweilige Referenz nicht gewertet werden).
Die Bewertung der Referenzen (Unterkriterien) ergibt sich aus der Darstellung der Matrix der Eignungskriterien, welche mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
§ 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss);
Siehe Bedingungen des Vertragsentwurfs
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYBBD9XF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.