Customer Relationship Management (CRM) Tool Referenznummer der Bekanntmachung: 421-003539-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Customer Relationship Management (CRM) Tool
Lieferung und Implementierung eines Customer Relationship Management (CRM) Tools
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung des in der Leistungsbeschreibung, der Anforderungsliste und des beschreibenden Teils bezeichneten Customer Relationship Management (CRM) Tools an die NRW.BANK, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft auf der Grundlage eines Lizenzkauf- oder Mietvertrages, Dienstleistungen in Form der Implementierung, des Customizings und der Migration von Altdaten (on premise zunächst in einer von der NRW.BANK gestellten Testumgebung und sodann im Produktionsbetrieb), Schulung, Dokumentation und Third-Level Support. Das System muss bankweit nutzbar sein und insbesondere auch die Integration und die Ablösung derzeit bei der NRW.BANK im Einsatz befindlicher "Insellösungen" sicherstellen. Die fachliche Projektleitung und -steuerung obliegt der NRW.BANK. Verbindliche Höchstabnahmemenge sind 300 Lizenzen und für Beratertage ein Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen".
Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der NRW.BANK in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die NRW.BANK beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt - wettbewerbsneutral - dem Hausbankenverfahren.
Das Geschäft der NRW.BANK fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der NRW.BANK, nicht mehr verfolgt.
Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die NRW.BANK in folgenden Bereichen tätig:
- Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen,
- staatliche soziale Wohnraumförderung,
- Bereitstellung von Risikokapital,
- bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden,
- Infrastrukturmaßnahmen,
- Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum,
- Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen,
- Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden
NUTS-Code: CH033 Aargau
Postleitzahl: 5405
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9X0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse: www.nrwbank.de
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.