Honorarleistungen, Brandschutzsanierung Schulzentrum Rankestraße Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-12-14#155
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Honorarleistungen, Brandschutzsanierung Schulzentrum Rankestraße
Die Stadt Erkrath schrieb in diesem Vergabeverfahren Architektenleistungen der Objektplanung für die brandschutztechnische Sanierung des Schulzentrums Rankestraße 4-6 in Erkrath aus.
Schulzentrum Rankestraße Realschule und Gymnasium Rankestraße 4-6 40699 Erkrath
Das vierzügige Gymnasium und die zweizügige Realschule Rankestraße liegen im Stadtteil Hochdahl der Stadt Erkrath. Beide Schulen befinden sich in einem zusammenhängenden Gebäudekomplex. In zentraler Position befindet sich das Pädagogische Zentrum (PZ). Das Gebäude wurde ca. 1974 errichtet.
Das Gebäude befindet sich in Hanglage, eine terrassierte Schulhofanlage führt dazu, dass die Gebäudehöhen zwischen 2 und 4 Geschossen schwanken. Die Ebenen sind dem Geländeverlauf gestaffelt und auf die Ebenen 0-5 verteilt. Der im Süden befindliche Eingang der Realschule befindet sich auf Ebene 0, der Eingang des Gymnasiums befindet sich auf Ebene 1 an der Westseite des Gebäudes. Das Gymnasium verfügt über 5 Treppenhäuser, die Realschule über 2 Treppenhäuser. Die Schule ist mit 5 verschiedenen Innenhöfen ausgestattet, die auch für die Schülerinnen und Schüler zugänglich sind, um die pädagogische Arbeit zu unterstützen. Auf diese Weise ist das gesamte, sehr flächenintensive Gebäude in verschiedene Teilbereiche gegliedert und ermöglicht es, dass während der Sanierung auch Teilbereiche ausschließlich der Sanierung zur Verfügung stehen können.
Die geplanten Sanierungsmaßnahmen im Schulzentrum sollen über einen Zeitraum von ca. fünf Jahren erfolgen. Um die Klassenraumsanierung zu ermöglichen, muss ab dem ersten Jahr eine Interimslösung für 10-12 Klassen geschaffen werden, die der Schule ab dem zweiten Jahr der Sanierung zur Verfügung steht. Es ist eine weitereichende Sanierung der elektrischen Anlagen, der Lüftungsanlagen und aller brandschutztechnischen Mängel geplant. Da sich im Pädagogischen Zentrum neben der Aula ein Großteil der technischen Anlagen befindet und dieser Gebäudeteil der am stärksten frequentierte Gebäudeteil der Schule ist, soll die Sanierungsmaßnahme von dort aus starten.
Stufenweise Beauftragung gemäß Vertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Honorarleistungen, Brandschutzsanierung Schulzentrum Rankestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD6D5AZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Stadt Erkrath weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können §§ 135, 160 ff. GWB entnommen werden.