Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren "Neubau der Grundschule Tairnbach"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://muehlhausen-kraichgau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sinsheim
Postleitzahl: 74889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sternemann-glup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren "Neubau der Grundschule Tairnbach"
Die Gemeinde Mühlhausen beabsichtigt, in der Ortsmitte von Tairnbach ein neues Schulgebäude zu errichten, welches gemäß den derzeitigen Prognosen als „einzügige Grundschule“ fungieren soll.
Es ist der Gemeinde Mühlhausen ein wichtiges Anliegen, dass sich das geplante Gebäude sowohl funktional als auch gestalterisch in das durch die Funktion des „Dorfplatzes“ geprägte städtebauliche Umfeld einfügt. Dieses ist neben der historischen, zu Veranstaltungszwecken umgenutzten Dreschhalle und dem Schützenhaus, durch Grün-, Freizeit- und Gartenflächen geprägt.
Die an den Neubau der Grundschule gestellten Anforderungen werden in der Auslobung erläutert. Sie betreffen die beschriebene Funktionalität einerseits, aber auch eine hohe Flexibilität der Raumnutzungen und -teilungen für eine sich stetig verändernde Schullandschaft und unterschiedlichen Betreuungsangeboten.
Gefordert ist eine in sich stimmige, auf das städtebauliche Umfeld eingehende Gestaltung und Formsprache mit einer modularen Erweiterungsoption.
Ziel der Gemeinde Mühlhausen ist es, durch den Planungswettbewerb eine Vielzahl denkbarer Lösungsvorschläge zu erhalten, um die für die Fragestellung bestmögliche Entwurfslösung weiter verfolgen und realisieren zu können.
Die Schullandschaft in Baden-Württemberg und damit auch die Anforderungen an die Schule haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Diese Tendenz wird sich nach Auffassung der Gemeinde Mühlhausen zukünftig weiter fortsetzen. So muss gemäß dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung ab dem Schul-jahr 2025/2026 für Grundschüler zukünftig ein 8-stündiges Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt wer-den.
Darüber hinaus ist es nicht auszuschließen, dass im Ortsteil Tairnbach steigende Bevölkerungszahlen mittel- und langfristig einen weiteren Schulraumbedarf zur Folge haben werden.
Es ist somit ein Gebäude auf der Grundlage des formulierten Raumprogramms zu entwickeln, welches der Gemeinde zukünftig eine modulare Erweiterung ermöglicht.
Die sich stetig verändernden Schulmodelle mit innovativen pädagogischen Ansätzen erfordern von einem auf die Zukunft hin ausgerichteten Schulhausneubau eine größtmögliche Flexibilität der sich ergebenden Raumgrößen und damit eine möglichst hohe Transparenz und Variabilität zwischen den einzelnen Bereichen.
Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen, aber auch mögliche Synergien für die einzelnen Lern- und Ar-beitsräume, aber auch für die Erschließungszonen des Gebäudes sind bei der Ausformung des Entwurfes zu berücksichtigen und im Entwurf darzustellen.
Aufzuzeigen sind die Nachhaltigkeit der Bauweise und der angedachten Gebäudetechnik, auch unter Be-rücksichtigung der sich hieraus ergebenden Folgekosten. Das Gebäude muss anpassungsfähig für techni-sche Neuerungen und den Einsatz neuer Medien sein.
Gerade für die Grundschüler ist ein Zusammenwirken von der funktionalen, sozialen und ästhetischen Quali-tät eines Gebäudes eine wesentliche Voraussetzung, um gerne in die Schule zu kommen. Dies betrifft so-wohl die Gestaltung und die Raumeindrücke des Gebäudes selbst, als auch die der im Entwurf herauszuar-beitenden Beziehungen zwischen dem Gebäudeinnerem und dem Außenbereich.
Freianlage
Die Lage, Größe und die Grundaussagen einer Ausgestaltung des Schulhofes, einschließlich der hieran an-grenzenden Freiflächen ist Bestandteil der geforderten Entwurfsleistung.
Der Entwurf sollte es auch ermöglichen, Außenbereiche in den Unterricht mit einzubeziehen. Auf ausreichend sonnen- und ggf. auch regengeschützte Bereiche ist zu achten.
Die Größe des Außenbereiches muss den „Empfehlungen des zeitgemäßen Schulhausbaus in Baden-Württemberg“ entsprechen (Anhaltspunkt: Mindestgröße 5 m² je Schüler – hier: ausgelegt auf 80 Schüler).
Anzustreben ist eine Lösung, nach der der Schulhof während des Schulbetriebes einen geschlossenen und damit geschützten Raum für die Kinder darstellt. Er soll jedoch außerhalb dieser Zeit auch der Öffentlichkeit ganz oder teilweise für Spiel- und Freizeitgesta
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderun-gen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen.
Die Aufgabe erfordert die Auseinandersetzung mit architektonischen, städtebaulichen und freiraumplaneri-schen Belangen. Das Hinzuziehen eines/r Landschaftsarchitekten/in und eines/r Innenarchitekten/in wird emp-fohlen.
Eine alleinige Bewerbung von Landschaftsarchitekten/innen und Innenarchitekten/innen ist nicht möglich.
Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachli-chen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis ver-fügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Ge-schäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachli-chen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird auf 20 begrenzt.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Erfahrung der Bewerber, insbesondere ihrer Eig-nung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige, nichtdiskriminierende und formal prüfbare Kriterien festgelegt. Die Kriterien sind differenziert nach Zulassungskriterien zum Auswahlverfahren und Prüfkriterien zur Beurteilung der fachlichen Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Zulassungs- und Prüfkriterien vollständig und fristge-recht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Zwingende Zulassungskriterien sind (Ausschluss bei Nichterfüllung):
fristgerechte Bewerbung
Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
Einreichung der vorgegebenen Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften des federführenden Bewerbers, bei juristischen Personen des bevollmäch-tigen Vertreters), incl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien nach § 123 (1) und (4) sowie
§ 124 (1) GWB nicht zutreffen
Nachweis der fachlichen Eignung wie nachfolgend dargestellt
Folgender Nachweis ist zur Prüfung der fachlichen Eignung zu erbringen:
Zwei Referenzprojekte je Bewerber oder Bewerbergemeinschaft aus der Arbeit der letzten zehn Jahre zum Nachweis der fachlichen Eignung aus der folgenden Kategorie (Nachweis der Referenzprojekte durch 1 Blatt DIN A 3 mit Angaben zu: Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, Art des Projektes, ggf. Art des Erfolges und Jahr der Bearbeitung, einschließlich der erbrachten Leistungsphasen/ des Zeitpunktes der Fertigstellung).
Durchführung der Leistungsphasen 1-5 der HOAI für mindestens 2 zwischenzeitlich
im Auftrag der öffentlichen Hand realisierter Schulgebäude/Kindergärten oder vergleichbarer Projekte / Auftraggeber
Erfolgreiche Teilnahme1 an einem Architektenwettbewerb für ein öffentliches Hochbauvorhaben aus dem Bereich Schul- oder Kindergartenneubau oder einer vergleichbaren Aufgabenstellung.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten. Innenarchitekten und Landschaftsarchitekten jedoch nur zusammen mit Architekten.Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer die Befähigung über ein Diplom oder ähnl. Nachweis belegen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptidee und Gesamtkonzept
Programmerfüllung und funktionale Anforderungen
städtebauliche und freiräumlich-gestalterische Qualität
Ökologische Qualität und Nachhaltigkeit
Ökonomische Qualität: Investitions- und Unterhaltungskosten
Erweiterbarkeit
Die Gemeinde Mühlhausen stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 40.000,00 € netto zur Verfügung.
Es ist beabsichtigt, folgende Preise und Anerkennungen in folgender Höhe zu vergeben:
1. Preis: 15.000,00 €
2. Preis: 10.000,00 €
3. Preis: 6.000,00 €
4. Preis: 4.000,00 €
sowie 2 Anerkennungen à 2.500,00 €
Die Reihenfolge der Preisvergabe kann geändert werden, wenn das Preisgericht im Zuge der Bewertung zu einem hiervon abweichenden Beschluss kommt.
Die Mehrwertsteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Fristen aus dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)