Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 81_2021_08
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.herrenberg.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung integrierter öffentlicher Personenverkehrsdienste auf der Straße im Linienbündel BB (12) "Herrenberg"
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Durchführung des Linienbündels Böblingen 12 (Stadtverkehr Herrenberg).
Linienbündel BB12 "Herrenberg" umfasst folgende Buslinien:
751: Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof
780: Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße
782: ZOB - Hallenbad - Seniorenzentrum - Ehbühl - Waldfriedhof
Veränderte Linienführung ab 01.01.2024:
ZOB - Ziegelfeld - Ehbühl
Die jährliche Betriebsleistung umfasst im Übergangskonzept (11.12.2022 - 31.12.2023) ca. 178.000 km pro Jahr, in den Folgejahren (Vollinbetriebnahme; ab 01.01.2024) ca. 126.000 km pro Jahr.
Herrenberg 71083 Herrenberg
Die Leistungen umfassen die nachfolgend genannten Verkehrslinien:
Linie 751:
Verkehr an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen Herrenberg ZOB und Herrenberg Waldfriedhof
Die Linie 751 wird ab Januar 2024 als neue Regionalbus-Linie zwischen Holzgerlingen und Herrenberg innerhalb des Bündels BB8 eingeführt. Am Wochenende und an Feiertagen wird die Linie aber nur als Stadtverkehr Herrenberg im Abschnitt Herrenberg ZOB- Herrenberg Waldfriedhof geführt. Der Fahrplan der Linie 751 am Wochenende und an Feiertagen ist so konzipiert, dass er in Kombination mit der Linie 782 mit einem Bus bedient werden kann und ist deshalb dem Bündel 12 zugeordnet.
Linie 780:
Herrenberg Hallenbad - ZOB - Nord - West - Kalkofenstraße
Die Linie 780 hat sowohl an der Kalkofenstraße als auch am ZOB Anschluss an die S-Bahn. Für die dazwischenliegenden Wohngebiete bieten sich entsprechend zwei Möglichkeiten, um Anschluss von und zur S-Bahn zu erhalten. Daraus ergibt sich für ein bestimmtes Einzugsgebiet praktisch ein Halbstundentakt.
Darüber hinaus verbindet die Linie 780 das Affstätter Tal und die Schwarzwaldsiedlung direkt mit dem Hallenbad/Krankenhaus.
Für die Linie 780 ist ab Januar 2024 (Vollinbetriebnahme) auch ein Verkehr an Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Dieser ist aber so geplant, dass er tagsüber wirtschaftlich nur innerhalb des Bündels BB10 betrieben werden kann, sodass dieser Verkehr - ausgenommen sind zwei Fahrten abends - nicht Bestandteil des Bündels BB12 ist.
Linie 782:
Auf der Linie 782 ist nach der Vergabe für den Übergangszeitraum von einem Jahr zunächst ein Interimskonzept vorgesehen. Anschließend wird ab dem 01.01.2024 das Neukonzept umgesetzt.
11.12.2022 - 31.12.2023: ZOB - Ehbühl - Waldfriedhof
Die Linie 782 soll wie im Bestand zunächst weitergeführt werden. Die Linie 782 verbindet den ZOB mit dem Hallenbad/Krankenhaus, dem Ehbühl und dem Waldfriedhof.
Ab 01.01.2024: ZOB - Ziegelfeld - Ehbühl
Der Linienverlauf der Linie 782 wird dann auf den Abschnitt ZOB - Ehbühl verkürzt, sie verkehrt dann auf direktem Weg von Ehbühl ohne den Umweg über das Hallenbad zum ZOB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Beck Bus Verkehrsgesellschaft mbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildberg
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.beck-bus-reisen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMSYYB9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff.
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Auftraggeber weisen
ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter
erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).