Fliegerstiefelsocke, schwer entflammbar, Rahmenvereinbarung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.bwbm.de
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.bwbm.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wareneingang Bekleidungszentrum Nord, August-Borsig-Str. 11, 24783 Osterrönfeld, , Bekleidungszentrum Süd, Arnsbergstr. 35, 97772 Wildflecken
NUTS-Code DEF0B Rendsburg-Eckernförde,DE265 Bad Kissingen
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 518317000 Socken, 18300000 Kleidung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 81.300 Paar
Maximale Bestellmenge: 125.000 Paar
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung)1b) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
1c) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition in den Bewerbungsbedingungen)
1d) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition in den Bewerbungsbedingungen)
1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung)
1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1e) Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärung unter Verwendung der Anlage Eigenerklärung)1f) Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2a) aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Teilnahmantrages nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung2b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
2c) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
(Die unter III.2.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrages eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.)
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsumfang und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen.
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements des Bewerbers (QM-Handbuch oder gleichwertig)
3c) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Teilnahmeantrag konkret zu benennen
3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
3e) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsumfang, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der
Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Referenz(en) in Höhe von:
15.000 Paar und Auftragsausführung innerhalb von 12 Monaten
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:3d) Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig)
3e) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe der Leistungsart, Leistungszeit, Leistungsumfang, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der
Leistungserbringung der vom Bewerber zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten.
Weiter siehe VI.3) zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Wiederholung des Verfahrens BwBM 2021 0062, bei dem keine zuschlagsfähigen Angebote eingegangen sind. Der Bedarf besteht weiterhin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge und Angebote sind einzureichen elektronisch via https://vergabe.bwbm.de (Bietercockpit).
weitere Information zu III.2 1), 2. 2) und 2. 3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Teilnahmeantrags. Die BwBM kann im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bewerbern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.Die BwBM behält sich vor den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.
Falls ein Bewerber seine Eignung bereits im Verfahren BwBM 2021 0062 nachgewiesen hat, so kann er sich auf die bereits eingereichten Dokumente beziehen. Die Berufung auf bereits eingereichte Dokumente gilt nicht, sofern der Bewerber bspw. seinen Nachunternehmer wechselt. In diesem Fall sind die geforderten Dokumente für Nachunternehmer einzureichen.
Weitere Informationen zu II 2.3) Eintragung der Verlängerung um zwei x 12 Monate nach 31.07.2027, nicht nach Auftragsvergabe.
Die BwBM ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) nach § 150 a der Gewerbeordnung einzuholen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.