Sanierung Bühnen Köln, Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0001-26/3-6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bühnen Köln, Baulogistik
Sanierung Bühnen Köln - Baulogistik
Sanierung Bühnen Köln - Baulogistik Offenbachplatz 50667 Köln
Am 24.11.2011 hat der Rat der Stadt Köln die Sanierung des Bühnenensembles am Offenbachplatz beschlossen. Die Bauarbeiten begannen 2012, die Wiedereröffnung war für 11/2015 geplant. Aufgrund von Problemen bei Planung und Ausführung musste die Eröffnung im Sommer 2015 abgesagt werden. Seit 2016 wird die Baustelle restrukturiert.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Baulogistik-Leistungen, unter anderem:
- Zugangscontainer mit Drehkreuz 2Stück
- Zugangskontrolle/Baustellenbewachung/Versorgungslogistik circa
18 mt,
- Mobiler Stabgitter-Bauzaun circa 200 m,
- Übernahme Bauzaun Holz circa 200 m,
- Bautüren 27 Stück,
- Info-Container 1 Stück,
- Lagercontainer 1 Stück,
- Reinigung bestimmter Baucontainer 137 Stück,
- Reinigung Verkehrswege circa 3000 m²,
- Entsorgung Bauschutt circa 400 t,
- Entsorgung Mischschutt circa 400 t
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,,
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB / 6e EU VOB/A vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Hinweis:
- Bei Bietern in der engeren Wahl können die Einzelnachweise zu oben genannten Eigenerklärungen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Arbeitgeber nachgefordert werden, sofern die Bieter nicht präqualifiziert sind. Dies gilt ebenfalls für nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegte Dokumente.
Auf besonders Verlangen:
- aktueller Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
Mit dem Angebot:
- EFB-Blatt Preis 221 oder 222 (nach Wahl des Bieters)
Auf besonders Verlangen:
- aktuell gültiger Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Umwelt- und Umweltschutzversicherung (mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer),
- bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch einen Steuerberater),
- aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Arbeitsentgelte der aktuellen Vorschüsse). Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
- aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen
- aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (zum Beispiel durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse),
- bestätigte Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch einen Steuerberater),
- Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten (Urkalkulationen, die in Papierform eingereicht werden, sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen),
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
> Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und 2-fach maximiert je Versicherungsjahr oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherungsnehmers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird (Nachweis spätestens bei Auftragserteilung).
> Angaben jeweils bezüglich Gesamtumsatz, Leistungen der Baustelleneinrichtung und Leistungen der Baulogistik
Mindestumsatz bezüglich Leistungen der Baustelleneinrichtung: [Betrag gelöscht] Euro netto/Mindestumsatz bezüglich Leistungen der Baulogistik: [Betrag gelöscht] Euro netto.
> Mindestforderung: 3-jährige einschlägige Geschäftstätigkeit.
Mit dem Angebot:
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (FB 233 VHB).
Auf besonderes Verlangen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236 VHB)
Hinweise:
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
> Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.
> Mindestangaben zu Referenzen:
Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens, Auftraggeber, Architekt beziehungsweise Ansprechpartner mit Telefonnummer, Ausführungszeitraum, Auftragswert und Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung
> Vorlage von mindestens 3 Referenzen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Corona-Virus wurden das öffentliche Leben und der öffentliche Verkehr eingeschränkt.
Davon betroffen sind auch die Dienste der zentralen Vergabestelle /Submissionsdienst.
Dies bedeutet, dass ab dem 18.03.2020 die Anwesenheit von Bietern bei der Angebotsöffnungen nicht mehr möglich ist.
Das ungeprüfte Submissionsergebnis wird weiterhin zeitnah nach der Öffnung den Bietern über den Vergabemarktplatz NRW übermittelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYC3C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU