Ex-Post: KLD-BTC Systemtrennwände OP-Bereich Referenznummer der Bekanntmachung: 001.04.06-01-16 Systemtrennwände OP-Bereich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post: KLD-BTC Systemtrennwände OP-Bereich
Klinikum Lippe Detmold, Gewerk Systemtrennwände OP-Bereich.
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau Bauteil C bis 2.OG im Anschluss an ein Bestandsgebäude. Für die
Übergänge werden Umbaumaßnahmen in einzelnen Bereichen und Etagen notwendig. Es erfolgt ein Ausbau des
1.OP-Clusters, der 2.OP Cluster wird zunächst nur als Rohbau erstellt.
Systemtrennwände OP-Bereich
285 m² UK Stahlblechprofil, zweiseitig beplankt, tlws. mit Strahlenschutz
330 m² UK Stahlblechprofil, einseitig beplankt, tlws. mit Strahlenschutz
610 m² Wandbekleidung Glaspaneel
440 m² Wandbekleidung Gipsplatten
10 St Schiebetüranlagen mit Automatikantrieb
Die Leistungsanforderungen waren in ihrer Gesamtheit aus den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ystemtrennwände OP-Bereich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMR3EF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]