Berufstypische Kleidung, Küchenpersonal, Bio- Baumwolle, BPOL Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.12 - 0612/20/VV : 5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufstypische Kleidung, Küchenpersonal, Bio- Baumwolle, BPOL
Berufstypische Kleidung, Küchenpersonal, Bio- Baumwolle, BPOL
Los 3 T-Shirts
BPOL VersL Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung, Am Schneiderskopf 1, 61279 Grävenwiesbach
Damen und Herren T-Shirts, in verschiedenen Farben (Bio-Baumwolle)
Höchstbestellmenge:
12.600 Stück
Die Festbestellmenge umfasst
3.150 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung
9.450 Stück
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
Die Verfahren B 23.12 - 0612/20/VV : 3 und B 23.12 - 0612/20/VV : 5 wurden aus einem Beschaffungsauftrag abgeleitet.
Insgesamt wird die Leistung des Auftrags in sieben Losen mit verschiedenen Artikeln ausgeschrieben. Die Aufteilung des Auftrags in zwei Verfahren ist notwendig, da die Lose 3 und 5 mit anderen Zuschlagskriterien ausgeschrieben werden als die restlichen Lose.
Inhaltlich gehören die beiden Verfahren zusammen und sind aufgrund dessen beide im Oberschwellenbereich verortet, daher werden alle Leistungen als "Offene Verfahren" ausgeschrieben.
Los 5 Basecaps
BPOL VersL Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung, Am Schneiderskopf 1, 61279 Grävenwiesbach
Base-Caps, weiß, größenverstellbar (Bio-Baumwolle)
Höchstbestellmenge:
2.000 Stück
Die Festbestellmenge umfasst
500 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung
1.500 Stück
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
Die Verfahren B 23.12 - 0612/20/VV : 3 und B 23.12 - 0612/20/VV : 5 wurden aus einem Beschaffungsauftrag abgeleitet.
Insgesamt wird die Leistung des Auftrags in sieben Losen mit verschiedenen Artikeln ausgeschrieben. Die Aufteilung des Auftrags in zwei Verfahren ist notwendig, da die Lose 3 und 5 mit anderen Zuschlagskriterien ausgeschrieben werden als die restlichen Lose.
Inhaltlich gehören die beiden Verfahren zusammen und sind aufgrund dessen beide im Oberschwellenbereich verortet, daher werden alle Leistungen als "Offene Verfahren" ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsmuster, welche im Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" gefordert werden, sind auf dem Postwege bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Der "Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit" ist ein Zuschlagskriterium. Auch wenn die keine zusätzlichen Leistungspunkte durch den "Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit" erzielt werden können, werden bedingungsgemäße Angebote zur weiten Prüfung und Wertung zugelassen und können den Zuschlag erhalten. Das Zuschlagskriterium "Kriterienkatalog soziale Nachhaltigkeit" trägt zur Ermittlung des Wirtschaftlichsten Angebots bei und ist in der Wertung als Leistungspunkte definiert (Pkt. 3.8.2.1).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.