Druckerei Maschinen vergebener Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 23/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Abschnitt II: Gegenstand
Druckerei Maschinen vergebener Auftrag
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Anmietung von digitalen, multifunktionalen Druck-/Kopiersystemen für die Hausdruckerei des Regierungspräsidiums Karlsruhe über einen Zeitraum von 60 Monaten Laufzeit zzgl. 12monatiger Verlängerungsoption ausgeschrieben.
Die abzurufende Höchstmenge an Drucken (=Gesamtmenge beider Drucksysteme (s/w- und Farbdrucke)) für die Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption beträgt: 9.828.000 Drucke/Kopien.
Regierungspräsidium Karlsruhe Am Rondellplatz - Karl-Friedrich-Strasse 17 76133 Karlsruhe
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Anmietung von zwei digitalen, multifunktionalen Druck-/Kopiersystemen für die Hausdruckerei des Regierungspräsidiums Karlsruhe ausgeschrieben.
Der oben angegeben geschätzte Gesamtwert wurde nach § 3 Abs. 11 Nr. 2 VgV nach dem 48-fachen Monatswert berechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 01. Januar 2022 sind öffentliche Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer. Für die elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg zu verwenden. Nähere Informationen sind unter https://service-bw.de/erechnung zu finden.
Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Leitweg-ID aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHYR0A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]