Beförderung von Schulkindern zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Karlsruhe und Karlsbad
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von Schulkindern zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in Karlsruhe und Karlsbad
Die Schülerbeförderungsleistungen, Beförderung von Schulkindern zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), werden für ein Schuljahr (2022/2023) zur Erich Kästner-Schule und Schule am Weinweg in Karlsruhe beziehungsweise für drei Schuljahre (2022/2023 bis 2024/2025) zur Albschule mit Außenstellen in Karlsruhe und zur Ludwig-Guttmann-Schule in Karlsbad ausgeschrieben.
Die Schülerbeförderungsleistungen sind, je nach Losbeschreibung, durch den Einsatz eines Kleinbusses (9-Sitzer) oder Rollstuhlfahrzeuges zu erbringen.
Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule- Tour 300.4
Tour 300.4 für Strecke: Baden-Baden - Weisenbach - Gaggenau - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 5.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus.
Begleitperson: nein.
Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule - Tour 300.5
Tour 300.5 für Strecke: Rastatt - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 4.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus.
Begleitperson: nein.
Schülerverkehr für die Erich Kästner-Schule - Tour 300.6
Tour 300.6 für Strecke: Bühlertal - Baden-Baden - Sinzheim - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 4.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus.
Begleitperson: nein.
Schülerverkehr für die Schule am Weinweg - Tour 312.4
Tour 312.4 für Strecke: Rheinau/Freistett - Bühlertal - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 2.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus.
Begleitperson: nein.
Schülerverkehr für die Schule am Weinweg - Tour 312.5
Tour 312.5 für Strecke: Rastatt - Kuppenheim - Gaggenau - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 3.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus.
Begleitperson: nein.
Schülerverkehr für die Albschule - Tour 309.6
Tour 309.6 für Strecke: Durlach - Rüppurr - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 2.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus ( 7- oder 9- Sitzer).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Albschule - Tour 309.11
Tour 309.11 für Strecke: Daxlanden - Grünwinkel - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 5.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9- Sitzer).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Albschule - Tour 309.12
Tour 309.12 für Strecke: Südstadt - Weststadt - Innenstadt-West - Südweststadt - Beiertheim-Bulach - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 6.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9- Sitzer).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Albschule, Außenstelle Max-Plank-Gymnasium - Tour 309.15
Tour 309.15 für Strecke: Nordweststadt - Daxlanden - Rintheim - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 4.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9- Sitzer).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Albschule, Außenstelle Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen - Tour 309.21
Tour: 309.21 für Strecke: Mühlburg - Oberreut - Weiherfeld - Dammerstock - Oststadt - Durlach - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 5.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (9- Sitzer).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Albschule - Tour 309.24
Tour 309.24 für Strecke: Südstadt - Südweststadt - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 4.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (geeignet für Behinderte im Rollstuhl).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad - Tour: 370.13
Tour 370.13 für Strecke: Dürerstraße - Werrenstraße - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 3.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (geeignet für Behinderte im Rollstuhl).
Begleitperson: ja.
Schülerverkehr für die Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad - Tour 370.18
Tour 370.18 für Strecke: Berliner Straße - Winterstraße - Schule.
Zahl der zu befördernden Schüler: 2.
Erforderliches Schülerfahrzeug: 1 Kleinbus (geeignet für Behinderte im Rollstuhl).
Begleitperson: ja.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist; Begründung soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt.
Soweit keine Versicherung vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über - Referenzprojekte (mindestens 1):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, im Bereich der Schülerbeförderung, ausgeführt habe/haben.
Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
1. Angabe zur Höchstkapazität des Bieters:
Die Höchstkapazität ist in der "Erklärung des Bieters über die Höchstkapazität" anzugeben.
Ein Bieter/eine Bieterin kann für alle Lose Angebote abgeben. Er/sie kann für mehr Lose Angebote abgeben als er/sie Kapazitäten zur Verfügung hat. Die Lose werden an den günstigsten Bieter vergeben. Hiervon wird abgewichen, wenn ein Bieter/eine Bieterin bei mehr Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat als ihm/ihr Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Lose werden in diesen Fällen durch Nachrücken der jeweils nächst günstigsten Bieter/Bieterinnen vergeben, so dass eine wirtschaftliche Vergabe der Lose insgesamt erfolgt.
Bei Angeboten mit gleichen Preisen wird mit einem Losverfahren über den Zuschlag entschieden.
2. Anwendung des LTMG:
Öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens ein in einem der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge festgelegtes Entgelt zahlen. Seit 01.01.2022 gilt der Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg-WBO und ver.di im freigestellten Schülerverkehr als repräsentativer Tarifvertrag. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diesen Manteltarifvertrag für die Leistungserbringung anzuwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E69588296. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über subreport/ ELViS an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über subreport/ELViS übermittelten Antworten/ Bieterinformationen. Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Telefonnummer: +49 221 985 78-0.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).