Betreuungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen für geistig-, körper- und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler an 3 SBBZ im Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2022/23
Astrid-Lindgren-Schule Neckarsulm und Hermann-Herzog-Schule Heilbronn
74172 Neckarsulm und 74072 Heilbronn
Betreuungsleistungen für geistig-, körper- und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler an 2 SBBZ im Landkreis Heilbronn im Schuljahr 2022/23
Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils um ein Schuljahr.
Anzahl der maximal möglichen Verlängerungen: 4
Kaywaldschule Lauffen
74348 Lauffen
Betreuungsleistungen für geistig- und körperbehinderte Schülerinnen und Schüler an der Kaywaldschule Lauffen im Schuljahr 2022/23
Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils um ein Schuljahr.
Anzahl der maximal möglichen Verlängerungen: 4
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Firmenprofil/Organisationsbeschreibung mit Nachweis/Erklärung, wie die geforderten Leistungen erbracht werden können, insbesondere die Organisation vor Ort und der regionalen Ansprechperson für Schulen und Landratsamt.
• Nachweis/Erklärung Schulungsmanagement für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
• Nachweis/Erklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten drei Jahren (2019 – 2021), die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(Referenzliste mit Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer; nach Möglichkeit Referenzschreiben von Auftraggeber).
• Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen aufzuweisen:
Sach- und Umweltschäden 1,5 Mio. €, Personenschäden 3 Mio. €, sonstige Vermögensschäden 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen aktuell nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
• Eigenerklärungen zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote, die über die Vergabeplattform Subreport eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, in dem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht.
Der Bieter ist verpflichtet, sich bis 6 Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist auf der o.g. Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der o.g. Internetseite informiert.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Subreport) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Fragen, die bis 20.04.2022 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Subreport kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erklärungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot teilnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).