Citymanagement Innenstadt Jülich Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/03 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Citymanagement Innenstadt Jülich
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) soll zunächst bis 2025 ein Citymanagement zur Ergänzung des bereits innerhalb der Jülicher Stadtverwaltung vorhandenen Stadtmarketings eingerichtet werden.
Stadt Jülich Große Rurstr. 17 52428 Jülich
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) soll zunächst bis 2025 ein Citymanagement zur Ergänzung des bereits innerhalb der Jülicher Stadtverwaltung vorhandenen Stadtmarketings eingerichtet werden. Diese auf die Stärkung der Jülicher Innenstadt ausgerichtete neue Initiative soll selbstständig in einem Citybüro arbeiten, also direkt im Stadtzentrum, um in authentischer Weise und nach dem Prinzip der kurzen Wege für die handelnden Innenstadtakteure, Kooperationspartner und weiteren Zielgruppen ansprechbar zu sein.
Das Citymanagement soll professionell geführt und möglichst ganzheitlich und nachhaltig arbeiten mit dem Ziel, erfolgreich zu einer Attraktivierung und Belebung der zentralen Lagen bzw. Einkaufsbereiche beizutragen.
Ergänzend zum Stadtmarketing soll das Citymanagement dazu dienen, die Anzahl an leer-stehenden Geschäftslokalen sowie an Sortimentslücken zu reduzieren. Beides sind Indikatoren für eine verringerte Attraktivität der Innenstadt und damit des städtischen Lebens. Es gilt, einem Trading Down-Prozess in Bezug auf das am Standort vorhandene Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsangebot entgegenzuwirken. Gleichsam soll in diesem Zusammenhang anhand entsprechender Strategien und Maßnahmen aktiv der Wandel hin zu einer multifunktionalen Innenstadt steuernd begleitet werden, da in Jülich wie auch in vielen anderen Innenstädten zukünftig mit einem zunehmend geringer werdenden Anteil insbesondere an Einzelhandelsnutzungen zu rechnen ist.
Sollten von Seiten des Landes über diesen Zeitraum hinaus Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, besteht die Option einer Vertragsverlängerung für den im Mittelbescheid genehmigten Zeitraum. Hierzu kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDBYZ1V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.