Rechtsberatungsleistungen genehmigungsrechtlicher Verfahren, des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Zivilrechts zur Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rechtsberatungsleistungen genehmigungsrechtlicher Verfahren, des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Zivilrechts zur Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad
Gegenstand der vorliegenden Auftragsvergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die anwaltliche Unterstützung der BGZ im Zusammenhang mit der gesetzlich übertragenen Aufgabe der Errichtung und des Betriebs eines Logistikzentrumns Konrad (LoK). Hauptziel der Leistungserbringung ist es, die BGZ dabei zu unterstützen, das Projekt „Logistikzentrum Konrad“ rechtssicher auszugestalten und ggfs. zu optimieren sowie dabei sicherzustellen, dass insbesondere gewährleistet ist, dass die Vorbereitung und Umsetzung des Vorhabens LoK, samt Infrastruktur und sonstiger zur Realisierung des Projekts erforderlichen Maßnahmen, rechtssicher und somit effizient durchgeführt werden können.
Die auf BGZ gesetzlich übertragene Aufgabe das Logistikzentrum Konrad LoK zu errichten wirft also sowohl in der Vorbereitung als auch in ihrer Durchführung insbesondere in den Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts, des Strahlenschutzrechts, des Eisenbahnrechts, des Gefahrgutrechts, des Straßen- und Wegerechts, des Logistik- und Transportrechts, des öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrechts, des allgmeinen Zivilrechts sowie allgemeinen Verwaltungsrechts vielfältige komplexe rechtsgebietsspezifische sowie insbesondere rechtsgebietsübergreifende Rechtsfragen auf, deren hochklassige Bewältigung eine spezialisierte und auf das Inland bezogene Sachkompetenz und Erfahrung sowie eine schnittstellenarme, effiziente und leistungsfähige Organisationsstruktur erfordert. Zur Klärung solcher Rechtsfragen werden
awaltliche Unterstützungsleistungen insbesondere in Form von rechtsgutachtlichen Stellungnahmen sowie ggf. Formulierungsvorschläge für Vereinbarungen und Regelungen bzw. sonstige Prüfleistungen benötigt. Vom AN sind auf Anforderung der BGZ bei Bedarf anwaltliche Unterstützungsleistungen, insbesondere in Form von Gutachten und Formulierungsvorschlägen zu Einzelfragen sowie sonstige Prüfungsleistungen in den n.g Rechtsgebieten zu erbringen.
Diese Leistungen können sich insbesondere beziehen auf:
• Die Vorbereitung und Durchführung einzelner genehmigungsrechtlicher Verfahren zur Realisierung des Vorhabens LoK,
• Das allgemeine und besondere Verwaltungsrecht, (insbesondere etwa Strahlenschutzrecht, öffentliche Bau(planungs)recht, Rechtsfragen der Entsorgung, der Logistik und des Transports radioaktiver Abfälle, Umweltrecht, Eisenbahnrecht) und
• allgemeines Zivilrecht (insbesondere Werkvertragsrecht).
Für die zu beauftragenden anwaltlichen Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen ist ein Rahmenvertrag für eine Laufzeit vereinbart worden, die mit dem Zuschlag beginnt und mit dem Ende des Projektes, spätestens mit der vollständigen Betriebsbereitschaft endet, ohne, dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechtsberatungsdienstleistungen Logistikzentrum Konrad (LoK)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“