GS Goldberg_OPL Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Hagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58091
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Goldberg_OPL
Die Stadt Hagen plant den Erweiterungsneubau der Grundschule Goldberg an der Franzstraße 75 in Hagen. Der physisch nicht zusammenhängende Erweiterungsneubau soll als unabhängiges Schulgebäude fungieren. Gemäß Raumprogramm beträgt der Flächenbedarf insgesamt ca. 1.260 m² NUF. Ein Wiedererkennungseffekt ist erwünscht, daher soll die Architektur gemäß dem heutigen Stand der Nachhaltigkeit geplant werden. Gegenstand des VgV-Verfahrens sind die hierzu erforderlichen Leistungen der "Objektplanung Gebäude" gem. § 34 HOAI 2021 für die nachfolgende Leistung: "Neubau einer Grundschule an der Franzstraße 75 in Hagen" in den LPH 1-8. Der Auftraggeber legt die Einordnung der Objektplanungsleistung Gebäude gem. Anlage 10 HOAI 2021 in die Honorarzone III - Mittelsatz fest.
Hagen, Kreisfreie Stadt Franzstraße 74 58091 Hagen
Das Grundstück, auf dem der der Erweiterungsneubau der Grundschule Goldberg errichtet werden soll, liegt im Ortsteil Hagen-Eilp, südlich der Franzstraße, Ecke Krähnockenstraße. Dieses soll auf der Fläche errichtet werden, auf dem sich aktuell ein nicht nutzbarer Pavillon befindet. Die Baureifmachung erfolgt im Vorfeld des Projektes und ist nicht Bestandteil der Vergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadt Hagen: GS Goldberg_OPL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRR3AR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
Postleitzahl: 58099
Land: Deutschland
Nach § 135 Abs. 2 GWD endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit einer Vertrages mit einem Nachprüfverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertag nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr.2 bis 4 GDW ist er Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit:
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüger nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.