Straßen- und Gleisbau Jöllenbecker Straße Stadtbahn Linie 3, Planung der Technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5644-EX (Kopie)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/node/7686
Abschnitt II: Gegenstand
Straßen- und Gleisbau Jöllenbecker Straße Stadtbahn Linie 3, Planung der Technischen Ausrüstung
Die Stadt Bielefeld plant den Umbau der Stadtbahntrasse in der Jöllenbecker Straße in Bielefeld.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 zu diesen Leistungsphasen.
Jöllenbecker Straße 33615 Bielefeld Stadtbahn Linie 3, Jöllenbecker Straße zwischen Drögestraße und Splittenbrede
Das Bielefelder Stadtbahnnetz setzt sich aus insg. 4 Linien zusammen, die von der moBiel GmbH betrieben werden.
Die Bielefelder Stadtbahn ist mit Gleisen in Meterspur ausgerüstet. Als Fahrstromversorgungsspannung werden 750 V Gleichspannung eingesetzt.
In dem Ausbau-Bereich besteht zurzeit eine nachgespannte Hochkettenfahrleitungsanlage, bzw. im Bereich der Endhaltestelle eine Einfachfahrleitung die an einem Mittelmast und Masten in Seitenlage mit Querseilen aufgehängt ist. Verwendet wird derzeit ein Fahrdraht RiS 100 mit Cu-Verstärkungsleitungen mit einem Querschnitt von 120 mm2.
Fahrdraht und Verstärkungsleitung sind vom Querschnitt zu dünn für Betrieb mit dem neuen Vamos-Fahrzeug, außerdem müssen die Achsen aufgeweitet werden. Dies bedeutet ab dem Ende der Stromschiene im Tunnel (hinter der Haltestelle Nordpark) müssen bis zur Kehre Babenhausen Süd der Fahrdraht, die Verstärkungsleitung und die Querverspannungen komplett erneuert werden.
Alle Masten bis zur Lakemannstraße bzw. dem Übergang in Seitenlage, sollen erhalten bleiben, es sollte möglichst nichts erneuert oder umgeplant werden. Ab der Lakemannstraße erfolgt ein kompletter Fahrleitungsneubau.
Grundsätzlich soll ein Fahrdraht mit 100mm2 und Cu-Verstärkungsleitungen mit einem Querschnitt von 150 mm2 eingebaut werden. Bestandteil der Leistung ist auch die spätere Objektüberwachung.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8. Die Leistungsphasen 1 bis 3 werden von der Stadt Bielefeld in Auftrag gegeben. Auftraggeber der Leistungsphasen 5 bis 8 wird die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltung GmbH sein. Gesellschafterin dieser Gesellschaft ist ausschließlich die Stadt Bielefeld.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist beabsichtigt, zunächst die LPH 1 bis 3 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung zu beauftragen. Die weiteren Leistungsphasen des vorgenannten Leistungsbildes sollen Gegenstand weiterer Leistungsstufen des Ingenieurvertrages sein, jedoch ohne dass ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung dieser weiteren Leistungsstufen besteht.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung der technischen Ausrüstung, Stadtbahnlinie 3 Jöllenbecker Straße
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9V40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungs-antrag bei der o.g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein
wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 101a GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende
Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 GWB:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.