Bauhauptgewerk: Umnutzung des Baudenkmals Kotzenbergscher Hof zum Bürgerzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ 032/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauhauptgewerk: Umnutzung des Baudenkmals Kotzenbergscher Hof zum Bürgerzentrum
Bauhauptgewerk, u.a. Baustelleneinrichtung, Abbruch, Schadstoffsanierung, Statische Maßnahmen, Beton+Maurerarbeiten, Abdichtungen, Erdarbeiten, Grundleitungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Voraussichtliche Gesamtbauzeit: ca. Mitte 2022 bis ca. Mitte 2025
Bauhauptarbeiten: ca. Mitte 2022 bis ca. Mitte 2023
- Umfang der Bauhauptarbeiten: Die Bauhauptarbeiten umfassen im wesentlichen sämtliche Arbeiten zu Baustelleneinrichtung, Abbruchmaßnahmen, Schadstoffsanierung, statischen Maßnahmen, Beton- und Mauerwerksarbeiten, Herstellen der neuen Gebäudeteile / Anbauten und Treppenhäuser, Abdichtungsarbeiten, Erdarbeiten, Grundleitungen, Geländeanpassungen im Außenbereich, wie beispielsweise:
- Baustelleneinrichtung: Bauzaun, Kran , Absturzsicherungen, Sondernutzungsgenehmigungen / Gehwegsperrungen, Wasserhaltung
- Abbrucharbeiten: Abbruch Reste eines 2-geschossigen Anbaus, Abbruch eines Kellergeschosses im Innenhof, Abbruch Wände, Wandbekleidungen, Bodenbeläge, Fensterbänke, Abbruch Holzbauteile, Balken, Bohlen, Fachwerk, Abbruch Putzflächen, Abbruch von Verfüllungen, Bauschutt unter Sohlen, über Gewölben, im Dachraum, per Hand und maschinell, mit Absaugung, Saugbaggerarbeiten, Abbruch Schornsteine, Teilabbruch Gewölbedecken, Kappendecken
- Schadstoffsanierung: Asbestbelastete Putzflächen im Gewölbekeller sanieren, KMF- bzw. asbestbelastete Bauteile ausbauen und entsorgen
-Statische Maßnahmen: Unterfangung / Neugründung von Fachwerkwänden im Gebäude, Unterfangung von Mauerwerkswänden / Spritzbetonarbeiten
Statische Abfangungen / Stahlträger an neuen und alten Wandöffnungen
Statische Verbau- / Erdarbeiten im und außerhalb des Gebäude
Aushub / Tieferschachtung Sohle im Gebäude, Stahlkonstruktionen / Holzkonstruktionen zur temporären statischen Abfangung von Wänden / Fachwerkwänden im Gebäude, Brandschutzbekleidungen an Stahlträgern
-Betonarbeiten: Gründungsarbeiten im und außerhalb des Gebäudes, Neueinbau Stahlbetonsohlen im Gebäude, Neueinbau eines Sichtbeton-Stahlbetontreppenhauses im Gebäude, Neueinbau eines Sichtbeton-Stahlbetontreppenhauses inkl. Aufzugsschacht im Gebäude, Errichtung eines neuen 2-geschossigen Erschließungsbaukörpers mit KG und EG, mit Einbindung ins Gebäude mit Sichtbeton und WU-Konstruktionen, Errichtung einer freistehenden Sichtbeton-Außentreppenwand, Stahlbetondecken
-Mauerwerksarbeiten: Schließen, Neuanlegen von zahlreichen Fenster und Tür-Öffnungen, Reparaturarbeiten an Gewölbedecken, Mauerarbeiten Brandwand
-Abdichtungsarbeiten: Bauwerksabdichtungen an Alt- und Neubauteilen
-Erdarbeiten: Pflasterflächen aufnehmen und später wiederverlegen,
Aufnehmen und Entsorgen Asphaltflächen, Bauschutt, Auffüllungen,
Bodenersatzmaßnahmen, Schottertragschichten, Pflasterarbeiten
-Grundleitungen: Verlegen von neuen SW-/RW Grundleitungen und Schächten und Drainagen
Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die erst zur Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kein Ausschlussgrund nach § 6e VOB/A (EU): Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU. Sollte für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, es aber Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, sieht der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 6f VOB/A (EU) davon ab, das Unternehmen auszuschließen. Die Eignung ist im Übrigen durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind auf Aufforderung die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nach Anforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Dies gilt gleichfalls für Angebote präqualifizierter Bieter, sofern der Auftraggeber nach Sichtung der im Präqualifikationsverzeichnisses hinterlegten Unterlagen weitere Nachweise verlangt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe – § 6d VOB/A (EU)). Dazu hat der Bieter die entsprechenden Nachweise (siehe oben sowie Ziffern III.1.2 und III.1.3) der eignungsleihenden Unternehmen sowie die verpflichtende Zusagen der Unternehmen, dass dem Bieter diese Kapazitäten auch zur Verfügung stehen, einzureichen.
Siehe oben: Präqualifikation Formblatt 124 oder EEE, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
a) Registereintragung (Angabe darüber, ob der Bieter im Handelsregister, in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist). Es sind vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
b) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; gesonderte Angabe des Umsatzes bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude.
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.);
d) Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung seitens des Bieters; Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowohl vom Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
e) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist auf Anforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen);
f) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen ist auf Anforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden)
Siehe oben: Präqualifikation Formblatt 124 oder EEE, Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 5 Kalenderjahren ausgeführt wurden. (Es sind mindestens 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
b) Angaben zu den Arbeitskräften:
aa) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten eigenen gewerblichen Arbeitnehmer, aufgeteilt nach Lohn-Beschäftigungsgruppe, z.B. entsprechend der Lohngruppen des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe von September 2018
bb) Anzahl des in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten technischen Leitungspersonals (Polier, Meister, Techniker, Ingenieure,…)
Geforderte Mindeststandards:
zu a) (Referenzen): Es muss durch die Referenzen nachgewiesen sein, dass ausreichende Erfahrung bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude vergleichbarer Größe und Umfang der Arbeiten (siehe Übersichtspläne und Angaben zum Umfang der Bauhauptarbeiten) vorhanden sind.
Arbeiten an tragenden Bauteilen, Abstützungen, statische Maßnahmen, Verbaumaßnahmen, Unterfangungen etc. dürfen nur von erfahrenen Unternehmen und Fachkräften mit entsprechender Fachkenntnis beim Bauen im Bestand durchgeführt werden. Diese Fachkenntnis muss durch die Referenzen oder andere geeignete Nachweise nachgewiesen werden.
Speziell für diese Baumaßnahme sollten die Bieter insofern Erfahrung und Referenzen für folgende Tätigkeiten nachweisen können: - Erfahrung beim Bauen im Bestand und Denkmalbereich, insbesondere Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten an historischen Mauerwerksbauteilen, Gewölben, etc. - Herstellen von abschnittsweisen Unterfangungen von Fachwerk- und Bruchstein-/Mauerwerkswänden innerhalb eines historischen Gebäudes, insbesondere mit Spritzbeton und Verbaumaßnahmen - Herstellen anspruchsvoller statischer Stahl- und Holzkonstruktionen zur temporären statischen Abfangung tragender Bauteile - Behutsamer Umgang mit dem zu erhaltenden, denkmalgeschützen Bestand insbesondere bei Demontage- und Abbrucharbeiten und Freilegung / Schuttentsorgung - Sichtbetonarbeiten für den neuen Erschließungsbaukörper und innenliegende Treppenhäuser mit z.T. hohen gestalterischen Anforderungen - Einbau neuer WU-Stahlbetonkonstruktionen
Auf die oben beschriebene Eignungsleihe für auszuführende Tätigkeiten in Teilbereichen (z.B. Schadstoffsanierung) sei an dieser Stelle noch einmal gesondert hingewiesen.
Zu b) Anhand der Ausführungen nachvollziehbare Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen: Voraussichtlich notwendige Baustellenbesetzung von im Mittel ca. 8 Mitarbeiter (Bauleiter, Polier, Facharbeiter, Hilfskräfte etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.