Restplanung, Erricht eines NGA–Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement bei Mitgliedern Referenznummer der Bekanntmachung: 46/22-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/Breitband-Ausbau+im+Landkreis.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restplanung, Erricht eines NGA–Netzes nebst Hausanschlüssen, Hausanschlussmanagement bei Mitgliedern
Restplanung und Errichtung eines NGA – Netzes nebst Hausanschlüssen mit Hausanschlussmanagement in Gundelfingen, Heuweiler, Glottertal, Buchenbach und Löffingen
Los 1 - Gundelfingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Gundelfingen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VwV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 15.11.2021 für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Gundelfingen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3872
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.235 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.045 m
- Schächte: 6 Stk.
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3865
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 4.130 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 868 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 2.357 m
- Schächte: 2 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-2009BW200616
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 116 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 14.119 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 4.446 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 961 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 31 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 3 Stück
Des Weiteren ist der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vorgesehen.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2 - Heuweiler
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Heuweiler. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VwV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 08.02.2021für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Heuweiler
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
- Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3872Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 2.499 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1.365 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 51 m
- Schächte: 8 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-20 09BW200615
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 6 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 621 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.078 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 6 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vorgesehen.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 3 - Glottertal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Glottertal. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VwV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 29.03.2021für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Glottertal
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3872
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 3.216 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.691 m
- Schächte: 9 Stk.
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3866
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 884 m
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-20 09BW200619
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 134 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 13.301 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 6.864 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 32.723 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 35 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vorgesehen.
Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 4 - Buchenbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Buchenbach. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VwV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 29.03.2021 für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Planungsstand Buchenbach
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-20 09BW200617
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 164 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 42.466 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 11.333 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 9.404 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 44 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 3 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vorgesehen. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 5 - Löffingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Löffingen. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Die auszuführenden Leistungen für das Ortsnetz beschränken sich auf die Stadtteile Göschweiler und Bachheim.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VwV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 22.03.2021 für das Projekt ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund [Betrag gelöscht] EUR netto geplant.
Planungsstand Löffingen
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/4094
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 20.397 m
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 823.5/3-20 09BW200637
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht einer Entwurfsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 192 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 14.968 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1.701 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: 1.194 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 22 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 2 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten vorgesehen. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt Ansprechpartner.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen ge-mäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tarif-treue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung zum Firmenprofil mit Unternehmensdarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeiten gemäß Formblatt Firmenprofil.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Abschluss oder den Bestand einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von
Los 1 Gundelfingen: [Betrag gelöscht] Euro
Los 2 Heuweiler:[Betrag gelöscht] Euro
Los 3 Glottertal: [Betrag gelöscht] Euro
Los 4 Buchenbach: [Betrag gelöscht] Euro
Los 5 Löffingen: [Betrag gelöscht] Euro
im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung der Bewerbung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
Los 1 St. Gundelfingen - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 2 Heuweiler - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 3 Glottertal - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 4 – Buchenbach - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Los 5 Löffingen - mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto zzgl. MwSt.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen:
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistun-gen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Tele-kommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei die Referenzen mindestens 1 Leistung im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Leistung im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Nach Maßgabe des § 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfah-rens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.