Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Staudinger-Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021006087
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Neubau Staudinger-Gesamtschule mit Stadtteilbibliothek und Kinder- und Jugendtreff, Staudingerstr. 10, 79115 Freiburg
Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Bauabschnitt 2, Phase IV, 2. Rückbauabschnitt:
Abbruch von insgesamt 3 Bauteilen eines Schulgebäudes aus den 70er Jahren
ca. 85.000 m³ umbauter Raum
inkl. Schadstoffsanierung, vor allem Asbest
ca. 1.000 m² Trennwände mit asbesthaltigen Plattenbelägen (schwach gebunden)
ca. 4.000 m² Bodenaufbauten mit asbesthaltigen Produkten
inkl. Wiederverfüllung
ca. 2.900 m³ externes Beton-Recycling-Material Z1.1
ca. 6.700 m³ externes und von vor Ort Bodenmaterial Z0
Freiburg i. Br.
Abbruch u.Schadstoffsanierung, BT 1, 3 und 4, genaue Beschreibung siehe II.1.4
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung, innerhalb von 220 Werktagen. Siehe Anlage, ca. ab Mitte Aug. 22
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Staudinger-Gesamtschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de