Mannschaftstransportfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 37/2-8.07.01.07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mannschaftstransportfahrzeuge
Die Feuerwehr der Stadt Düren (hier: Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst = Feuerwehr Düren), unterhält Mannschaftstransportfahrzeuge in aktueller Fassung als einheitlich standardisiertes Modell.
Diese Mannschaftstransportfahrzeuge (im Folgenden mit MTF bezeichnet) dienen vornehmlich dem Transport von Personal und Ausrüstungsgegenständen. An den geplanten Standorten müssen die hier ausgeschriebenen Fahrzeuge zusätzlich als Zugfahrzeuge für einen Anhänger mit einer gebremsten Anhängerlast von 2000 kg und einer Stützlast von 100 kg zur Verfügung stehen.
Im Rahmen des Warnkonzeptes der Feuerwehr Düren werden die Mannschaftstransportfahrzeuge auch als Warnfahrzeuge verwendet. Hierzu beinhaltet die Ausschreibung eine mobile Lautsprecher- und Sirenenanlage welche auf dem Fahrzeug in einer Transportbox untergebracht ist und im Bedarfsfalle auf dem Fahrzeugdach befestigt werden kann.
Durch die technischen Einbauten sowie Zusatzausrüstungen (Beladung) sind die Fahrzeuge für ihren speziellen Anwendungsbereich sowie den individuellen Bedarf konzipiert.
Basisfahrzeug
Stadt Düren - Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Lieferung eines Fahrgestells, geeignet zum Auf- und Ausbau als Mannschaftstransportfahrzeug MTF nach aktueller Normausgabe.
Das Fahrzeug muss dem neusten Stand der Technik und muss der StVZO, den gültigen EN/DIN-Vorschriften, den EMV-Richtlinien und den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, sowie den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Eventuell hieraus notwendige Änderungen gehen zulasten des Auftragnehmers.
Vom Auftragnehmer ist zu bestätigen, dass das Fahrzeug der angegebenen DIN und den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Das angebotene Fahrzeug wird mit Sendefunkgeräten ausgestattet. Sollte es für bestimmte Geräteklassen bereits Vorgaben, oder aber allgemein zu beachtende Einbaubedingungen zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit geben, so sind diese im Rahmen der Erklärung zur elektromagnetischen Verträglichkeit zu nennen und dem Angebot vorzulegen.
Auf- und Ausbau zum MTF
Stadt Düren - Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Der Ausbau des Mannschaftstransportfahrzeuges hat nach den aktuellen gültigen DIN-Normen zu erfolgen und wird zu den örtlichen Vorgaben der Feuerwehr Düren ergänzt bzw. gemindert. Um für alle Mitarbeiter einen vergleichbaren Standard, auf das Einsatzfahrzeug herzustellen, passt sich die hier beschriebene Leistungsbeschreibung diesem Technikstand an. Eine Anpassung aus technischen Gründen ist möglich, diese bedarf jedoch der Rücksprache mit dem Projektverantwortlichen des Auftraggebers und der ausdrücklichen Freigabe durch diesen.
Es ist besonderen Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung logisch gelagert wird. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass möglichst Beladungsgruppen gebildet und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung von Verkabelung und den Auszügen inkl. Inhalt. Gegenstände mit hohem Gewicht sind entnahmegünstig zu lagern.
Der Hersteller des Aufbaus bzw. der Einbauten übernimmt die Garantie, dass durch die vorgenommene Lagerung der einzelnen Geräte im Aufbau bei sachgemäßer Handhabung auch nach mehreren Jahren Gebrauch keine überdurchschnittlichen Gebrauchs- oder Verschleißspuren am Aufbau, bzw. den Ausrüstungsgegenständen erfolgt.
Alle Schubfächer und Klappen, sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen, bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird.
Feuerwehrtechnische und einsatztaktische Beladung
Stadt Düren - Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Sämtliche Liefergegenstände laut nachstehender Tabelle müssen dem neuesten Stand der Technik sowie den jeweiligen feuerwehrtechnischen Normen, entsprechen (sofern in der unten aufgeführten Auflistung keine abweichenden oder Zusatzanforderungen gestellt sind). Die gewählten Firmenangaben sind grundsätzlich unverbindlich, Alternativen sind allerdings deutlich zu kennzeichnen und müssen mindestens die gleichen Leistungen erbringen. Zu jedem Artikel ist die entsprechende Gerätelagerung -insofern sie speziell ist (z. B. Halterung mit Elektrokontakten) und nicht durch LOS 1 erledigt werden kann- vorzusehen.
Zu sämtlichen Ausrüstungsgegenständen sind bei Lieferung Bedienungsanleitungen, bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter, in deutscher Sprache zu liefern.
Auf die beizufügende Anlage gemäß Ziffer 5.11.1 zum LOS 2 "Gewichtsbilanz" wird nochmals hingewiesen.
Die Gegenstände der Tabelle beziehen sich auf die Beladung eines Mannschaftstransportfahrzugs.
In allen nachfolgenden Preispositionen ist in jeder einzelnen Position der kalkulierte Preis einzutragen. Der Preis der Position ist die Summe aus Anzahl multipliziert mit Einzelpreis.
Mobile Warnanlage
Stadt Düren - Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Brüsseler Straße 2 52351 Düren
Das Warnkonzept der Feuerwehr Stadt Düren sieht vor die Bevölkerung gezielt und koordiniert zeitnah zu Warnen bzw. zu informieren. Aus diesem Grund werden die Mannschaftstransportfahrzeuge zusätzlich mit einer mobilen Warnanlage ausgestattet.
Die mobile Warnanlage besteht aus einem Steuergerät einschließlich Kugellautsprecher mit integriertem LED Blitzleuchte und einer Aufbewahrungsbox.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Diese sind nachfolgend und in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Es ist ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder auf andere geeignete Weise beizubringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch durch Zentrale Vergabestelle der Stadt Düren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYZ1B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kreis-dueren.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html