Beschaffung von 2 Krankentransportwagen und 2 Fahrtragen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-12
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Krankentransportwagen und 2 Fahrtragen
Beschaffung von 2 Krankentransportwagen (KTW Typ B) nach DIN EN 1789 und Fahrtragen
Fahrgestell und Aufbau
Rheda-Wiedenbrück
Beschaffung von 2 Krankentransportwagen KTW Typ B nach DIN EN 1789
1. Für die Vertragslaufzeit sind 15 Monate vorgesehen. Aufgrund der angespannten globalen Lage können in Abspache auch Ausweitungen der Vertragslaufzeit vorgenommen werden.
2 Fahrtragen
Rheda-Wiedenbrück
2 Fahrtragen (für 2 Krankentransportwagen)
1. Für die Vertragslaufzeit sind 15 Monate vorgesehen. Aufgrund der angespannten globalen Lage können in Abspache auch Ausweitungen der Vertragslaufzeit vorgenommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort- und Eintragungsnummer oder Web-Adresse (URL) angeben, unter der der Nachweis elektronisch abrufbar ist
-Nachweis der Referenzliste der letzten 2 Jahre
-Nachweis über Servicestandorte und Servicebedingungen/Kundendienst (Service vor Ort innerhalb von 2 Werktagen)
-Gewichtsbilanz
-Schaltpläne
-Energiebilanz
-Angaben (Datenblätter o.ä.) über verwendete Materialien. (Dabei sind insbesondere Aussagen zur Nicht-/beständigkeit gegenüber Desinfektionsmittel zu treffen.)
-weitere Nachweise (mit Angebotsabgabe/auf gesondertes Verlangen) sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
keine Anwesenheit vorgesehen - elektronische Vergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattformwww.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
Die Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 07.04.2022, 09:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]