Büromaterial und Moderationsequipment Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-014-18-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Büromaterial und Moderationsequipment
Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Büromaterial und Moderationsequipment
Büromaterial
Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe
sowie der Kreise Herford und Paderborn
Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von
Büromaterial für alle Dienststellen und Einrichtungen des LWL
und der Kreise Herford und Paderborn (Los 1).
Im Jahr 2020 betrug das Umsatzvolumen an benötigten Büromaterialien
insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR. Es wird davon ausgegangen,
dass auch in den nächsten Jahren ein entsprechendes
Umsatzvolumen erreicht wird.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen
Angaben.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate,
wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2023 von einer
der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit
beträgt maximal 48 Monate (30.06.2026).
Die Beurteilung des Wertungskriteriums Rabatt für das Restsortiment
wird anhand einer Auswahl repräsentativer Artikel
(Auswahl und Menge intern bereits erfolgt) vorgenommen. Diese
Artikel werden jedoch nicht namentlich benannt. Das Vorgehen
dient dazu, die Wirtschaftlichkeit des Rabatts auf das Nebensortiment
anhand einer Auswahl repräsentativer Artikel zu
bewerten
Moderationsequipment
Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von
Moderationsequipment für alle Dienststellen und Einrichtungen
des LWL (Los 2).
Für das Moderationsequipment wurden in 2020 ca. [Betrag gelöscht] EUR
verausgabt.Es wird davon ausgegangen,
dass auch in den nächsten Jahren ein entsprechendes
Umsatzvolumen erreicht wird.
Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen
Angaben.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate,
wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2023 von einer
der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit
beträgt maximal 48 Monate (30.06.2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen nd entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Die zu liefernden Produkte müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und den einschlägigen Normen entsprechen. Der LWL geht davon aus, dass die angebotenen Produkte, sollte es sich um sensible Produkte gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Tariftrue- und Vergabegesetzes NRW handeln, darüber hinaus den Mindestanforderungen der internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen , den ILO Kernarbeitsnormen, genügen und nicht aus Herkunftsländern der DAC-Liste (Liste der OECD der Entwicklungs- und Schwellenländer) stammen.
Darüber hinaus sollen schadstoffhaltige Verpackungsmaterialien vermieden werden und auch in diesem Bereich stetige Weiterentwicklungen in Richtung Vermeidung oder verbesserte Weiterverwertung und -verwendung stattfinden.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Versand der Vergabeunterlagen per Mail oder Post erfolgt
nicht.
Die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform. Die im Rahmen dieser Ausschreibung registrierten Unternehmen werden über die Internetplattform über die Beantwortungen informiert; nicht registrierte Unternehmen unterliegen einer Holschuld, sich selber über ergangene Beantwortungen zu informieren.
Der Vertrag für Kauf und Lieferung von Büromaterial (Los 1) wird für sämtliche Dienststellen und Einrichtungen des LWL sowie der Kreise Herford und Paderborn geschlossen. Im Rahmen einer Kooperation führt der LWL das formale Vergabeverfahren für den LWL und die Kreise Herford und Paderborn. Im Rahmen der Bezuschlagung wird auf Grundlage und zu den Bedingungen dieser Ausschreibung vom LWL als Auftraggeber ein Vertrag abgeschlossen. Die benötigten Artikel werden produktneutral ausgeschrieben. Für die Artikel Klebefilm, Klebestifte sowie Haftnotizblöcke (Los 1) werden als Mindestanforderung Markenartikel oder vergleichbare Mindestanforderungen benannt.
Für beide Lose gilt:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.