Büromaterial und Moderationsequipment Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-014-18-21

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17db2c1653a-74b8cffbad149b21
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Büromaterial und Moderationsequipment

Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-014-18-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30192000 Bürobedarf
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Büromaterial und Moderationsequipment

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Büromaterial

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30192000 Bürobedarf
30192000 Bürobedarf
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe

sowie der Kreise Herford und Paderborn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von

Büromaterial für alle Dienststellen und Einrichtungen des LWL

und der Kreise Herford und Paderborn (Los 1).

Im Jahr 2020 betrug das Umsatzvolumen an benötigten Büromaterialien

insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR. Es wird davon ausgegangen,

dass auch in den nächsten Jahren ein entsprechendes

Umsatzvolumen erreicht wird.

Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen

Angaben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Preis des Kernsortiments / Gewichtung: 80,00
Qualitätskriterium - Name: Rabattangebot auf das Restsortiment / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 100,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate,

wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2023 von einer

der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit

beträgt maximal 48 Monate (30.06.2026).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beurteilung des Wertungskriteriums Rabatt für das Restsortiment

wird anhand einer Auswahl repräsentativer Artikel

(Auswahl und Menge intern bereits erfolgt) vorgenommen. Diese

Artikel werden jedoch nicht namentlich benannt. Das Vorgehen

dient dazu, die Wirtschaftlichkeit des Rabatts auf das Nebensortiment

anhand einer Auswahl repräsentativer Artikel zu

bewerten

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Moderationsequipment

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30195000 Tafeln
30195000 Tafeln
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:

Dienststellen und Einrichtungen des LWL in Westfalen-Lippe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss eines Rahmenvertrages für Kauf und Lieferung von

Moderationsequipment für alle Dienststellen und Einrichtungen

des LWL (Los 2).

Für das Moderationsequipment wurden in 2020 ca. [Betrag gelöscht] EUR

verausgabt.Es wird davon ausgegangen,

dass auch in den nächsten Jahren ein entsprechendes

Umsatzvolumen erreicht wird.

Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers aus diesen

Angaben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate,

wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2023 von einer

der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit

beträgt maximal 48 Monate (30.06.2026).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.

Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.

Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft

ausdrücklich, dass

- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.

- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.

- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.

- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.

Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.

Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen nd entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.

Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die zu liefernden Produkte müssen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Gesetzen, Verordnungen und den einschlägigen Normen entsprechen. Der LWL geht davon aus, dass die angebotenen Produkte, sollte es sich um sensible Produkte gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Tariftrue- und Vergabegesetzes NRW handeln, darüber hinaus den Mindestanforderungen der internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen , den ILO Kernarbeitsnormen, genügen und nicht aus Herkunftsländern der DAC-Liste (Liste der OECD der Entwicklungs- und Schwellenländer) stammen.

Darüber hinaus sollen schadstoffhaltige Verpackungsmaterialien vermieden werden und auch in diesem Bereich stetige Weiterentwicklungen in Richtung Vermeidung oder verbesserte Weiterverwertung und -verwendung stattfinden.

Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/04/2022
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ein Versand der Vergabeunterlagen per Mail oder Post erfolgt

nicht.

Die Beantwortung von Bewerber- und Bieterfragen erfolgt ausschließlich über die Internetplattform. Die im Rahmen dieser Ausschreibung registrierten Unternehmen werden über die Internetplattform über die Beantwortungen informiert; nicht registrierte Unternehmen unterliegen einer Holschuld, sich selber über ergangene Beantwortungen zu informieren.

Der Vertrag für Kauf und Lieferung von Büromaterial (Los 1) wird für sämtliche Dienststellen und Einrichtungen des LWL sowie der Kreise Herford und Paderborn geschlossen. Im Rahmen einer Kooperation führt der LWL das formale Vergabeverfahren für den LWL und die Kreise Herford und Paderborn. Im Rahmen der Bezuschlagung wird auf Grundlage und zu den Bedingungen dieser Ausschreibung vom LWL als Auftraggeber ein Vertrag abgeschlossen. Die benötigten Artikel werden produktneutral ausgeschrieben. Für die Artikel Klebefilm, Klebestifte sowie Haftnotizblöcke (Los 1) werden als Mindestanforderung Markenartikel oder vergleichbare Mindestanforderungen benannt.

Für beide Lose gilt:

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister

und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber für den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll.

Es gilt deutsches Recht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2022

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