Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Systemische Beratung" - Kreisweit Referenznummer der Bekanntmachung: 116 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Systemische Beratung" - Kreisweit
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen.
Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu be-enden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 f SGB II f für schwer zu aktivierenden Bedarfsgemeinschaften, bzw. Bedarfsgemeinschaften mit multiplen oder komplexen Vermittlungshemmnissen.
Das Ziel der Maßnahme ist im Wesentlichen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erkennen was jedes Mitglied dazu beitragen kann den Bezug von ALG II-Leistungen zu vermindern oder komplett zu be-enden. Hierzu zählen das Erkennen von notwendigen unterstützenden Hilfen und das Organisieren von diesen Unterstützungsangeboten. Die Grundsätze des ressourcenorientierten Ansatzes sind zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Zulassung als Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung gem § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Grundsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.