Stadtteilmanagement - InHK Overath

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E75158174
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E75158174
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadtteilmanagement - InHK Overath

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000 Stadtplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

51491 Overath

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen. Hierzu gehört die Aufgabe der Fördermittelbewirtschaftung, Berichtswesen und Zwischennachweisführung insbesondere im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms, Verfügungsfonds sowie der Beratung Privater zur Modernisierung und Instandsetzung im Bestand. Darüber hinaus sind die Zielsetzungen und Umsetzungsschritte weiterer Maßnahmen des InHK Overath in die Konzeptionierung und Umsetzung stets einzubeziehen. In der Anfangsphase sind zunächst die notwendigen Strukturen im Stadtteil aufzubauen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der kommunalen Projektleitung erfolgen. Stadtteilmanagement ist hierbei als strukturschaffendes und nicht betreuendes Instrument zu verstehen. Es konzentriert sich darauf, Strukturen aufzubauen, geeignete Akteure zu identifizieren und diese dazu zu befähigen, eigene Ideen und Konzepte zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. Da das Stadtteilmanagement aufgrund der Förderbedingungen nicht dauerhaft finanziert wird, ist frühzeitig eine Exit-Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, alle beteiligten Akteure, Bewohnerinnen und Bewohner etc. auf die Zeit danach vorzubereiten und sie zu selbstorganisiertem und nachhaltigem Handeln zu befähigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag beinhaltet die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (auf insgesamt drei Jahre).

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bewertung Teilnahmeantrag:

Voraussetzung ist, dass alle zwingend erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen eingereicht werden.

— Referenzen 60% - Erfahrung mit Auftraggebern 40%

Die ausführliche Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.

Es besteht die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise zu 1. und 4. müssen bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.

2. Falls eine Bietergemeinschaft vorliegt: Bietergemeinschaftserklärung,

3. Im Falle der Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten,

4. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.

a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

b) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme; alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird;

Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu a): Jährlicher Mindestumsatz von 140.000,00 € Zu b): Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/ Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.

Referenzen:

Nachweis von zwei Projektreferenzen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hiervon mindestens 1 Projekt aus dem Bereich Stadtteil-/ Quartiersmanagement innerhalb eines Städtebauförderprogramms oder anderen vergleichbaren Förderprogramms stammen. (s. Kategorie 2) Die entsprechenden Leistungen müssen in den letzten 10 Jahren bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages erbracht worden sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet, sofern bereits mindestens zwei Jahre der Leistung erbracht wurden. Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Nachweise bzw. Angaben im Referenzformblatt erforderlich:

Angaben zum Referenzgeber:

- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)

- Ausführungszeitraum

Angaben zur Referenz:

Kategorie 2: Erfahrung mit Auftraggebern - öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Städtebauförderprogrammes oder vgl. Programm

gefördertes Projekt, öffentlicher Auftraggeber, privater Auftraggeber Kategorie 1:

- Angabe zu fünf Maßnahmenbausteinen: 1) Aufbau von Arbeitsstrukturen, 2) Beteiligung

verschiedener Akteursgruppen, 3) Öffentlichkeitsarbeit, 4) Bauberatung (Fassaden- und Hofprogramm), 5) Durchführung Verfügungsfonds,

- Projektbeschreibung in Wort und Bild als Anlage (max. je 2 Seiten A4)

Der Bieter muss für zwei Referenzprojekte Erfahrungen in mindestens 3 der oben genannten Maßnahmenbausteinen aufweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen sind BewerberInnen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Landschaftsplaner zu tragen oder eine Ausbildung als Geograph nachweisen bzw. nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o. g. Berufssparten tätig zu werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/04/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue-­ und Vergabegesetzes Nordrhein­Westfalen verpflichtet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über die Vergabeplattform subreport ELViS zu führen ist.

Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot sind ebenfalls über die vorgenannte Plattform hochzuladen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.

Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das hierfür vorgesehene Dokument aus den Vergabeunterlagen zu nutzen.

Verhandlung über das Angebot Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Antragsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Erkennt ein Bieter, dass er diese Vorgabe nicht einhalten kann und will er daher im Fall der Nichterteilung des Auftrags Entschädigungsansprüche geltend machen, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zurückzuziehen und den Bieter von der weiteren Teilnahme vom Wettbewerb auszuschließen.

Nach Eingang der Angebote eröffnet die Auftraggeberin die Verhandlungsgespräche durch Angabe von Terminen an die Bieter. In diesen Terminen hat der Bieter die Gelegenheit sein Angebot zu präsentieren.

Die Präsentation ist in Form einer Tischvorlage (insgesamt 3 Stück) abzugeben und kann as Beamerpräsentation erfolgen. Ein Laptop und Beamer sind vorhanden. Für das Vergabegespräch sind etwa 40 Minuten vorgesehen; hiervon entfallen ca. 20 Minuten auf die Präsentation und ca. 20 Minuten auf die Rückfragen der Auftraggeberin.

Die Verhandlungen enden, sobald zwischen Auftraggeberin und dem letzten Bieter ein abschließendes Verhandlungsergebnis erzielt ist. Dies ist der Fall, wenn • ein vorbehaltloses Hauptangebot abgegeben wurde und der Auftraggeber nicht zu weiteren Verhandlungen aufgefordert hat oder • einvernehmlich ein abschließendes Verhandlungsergebnis festgestellt wird, der Bieter dieses rechtsverbindlich unterzeichnet und erklärt hat, dass er sich daran bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden fühlt, oder • ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis nicht erzielt wurde und einerseits die Verhandlung für gescheitert erklärt.

Unabhängig davon endet die Verhandlung spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist.

Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten (§17 Abs.11 VgV).

Das Auswahlgremium setzt sich jeweils aus einem städtischen Vertreter bzw. einer städtischen Vertreterin des Verwaltungsvorstandes, der Stabsstelle und der zentralen Vergabestelle zusammen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/03/2022

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