Stadtteilmanagement - InHK Overath
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement - InHK Overath
Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen
51491 Overath
Die inhaltliche und personelle Aufgabenausgestaltung des Stadtteilmanagements wird an einen externen Dienstleister vergeben. Die Übernahme des Stadtteilmanagements wird als kontinuierliche mehrjährige Tätigkeit (zunächst 2 Jahre mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr) durchgeführt. Grundsätzlich soll das Stadtteilmanagement bei einem Großteil der sog. „Bauherrenaufgaben“ im Rahmen des Projekts unterstützend wirken bzw. diese übernehmen. Hierzu gehört die Aufgabe der Fördermittelbewirtschaftung, Berichtswesen und Zwischennachweisführung insbesondere im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des Fassaden- und Hofprogramms, Verfügungsfonds sowie der Beratung Privater zur Modernisierung und Instandsetzung im Bestand. Darüber hinaus sind die Zielsetzungen und Umsetzungsschritte weiterer Maßnahmen des InHK Overath in die Konzeptionierung und Umsetzung stets einzubeziehen. In der Anfangsphase sind zunächst die notwendigen Strukturen im Stadtteil aufzubauen. Dies soll jeweils in enger Abstimmung mit der kommunalen Projektleitung erfolgen. Stadtteilmanagement ist hierbei als strukturschaffendes und nicht betreuendes Instrument zu verstehen. Es konzentriert sich darauf, Strukturen aufzubauen, geeignete Akteure zu identifizieren und diese dazu zu befähigen, eigene Ideen und Konzepte zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. Da das Stadtteilmanagement aufgrund der Förderbedingungen nicht dauerhaft finanziert wird, ist frühzeitig eine Exit-Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, alle beteiligten Akteure, Bewohnerinnen und Bewohner etc. auf die Zeit danach vorzubereiten und sie zu selbstorganisiertem und nachhaltigem Handeln zu befähigen.
Der Vertrag beinhaltet die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (auf insgesamt drei Jahre).
Bewertung Teilnahmeantrag:
Voraussetzung ist, dass alle zwingend erforderlichen Nachweise und Eigenerklärungen eingereicht werden.
— Referenzen 60% - Erfahrung mit Auftraggebern 40%
Die ausführliche Bewertungsmatrix ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre.
Es besteht die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise zu 1. und 4. müssen bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abgeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bieter stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Angebote.
2. Falls eine Bietergemeinschaft vorliegt: Bietergemeinschaftserklärung,
3. Im Falle der Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten,
4. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
a) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme; alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird;
Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in den Eigenerklärungen gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu a): Jährlicher Mindestumsatz von 140.000,00 € Zu b): Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten, sind die Erklärungen/ Nachweise für den Dritten gesondert beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Referenzen:
Nachweis von zwei Projektreferenzen
Hiervon mindestens 1 Projekt aus dem Bereich Stadtteil-/ Quartiersmanagement innerhalb eines Städtebauförderprogramms oder anderen vergleichbaren Förderprogramms stammen. (s. Kategorie 2) Die entsprechenden Leistungen müssen in den letzten 10 Jahren bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrages erbracht worden sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzen werden gewertet, sofern bereits mindestens zwei Jahre der Leistung erbracht wurden. Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Nachweise bzw. Angaben im Referenzformblatt erforderlich:
Angaben zum Referenzgeber:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Ausführungszeitraum
Angaben zur Referenz:
Kategorie 2: Erfahrung mit Auftraggebern - öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Städtebauförderprogrammes oder vgl. Programm
gefördertes Projekt, öffentlicher Auftraggeber, privater Auftraggeber Kategorie 1:
- Angabe zu fünf Maßnahmenbausteinen: 1) Aufbau von Arbeitsstrukturen, 2) Beteiligung
verschiedener Akteursgruppen, 3) Öffentlichkeitsarbeit, 4) Bauberatung (Fassaden- und Hofprogramm), 5) Durchführung Verfügungsfonds,
- Projektbeschreibung in Wort und Bild als Anlage (max. je 2 Seiten A4)
Der Bieter muss für zwei Referenzprojekte Erfahrungen in mindestens 3 der oben genannten Maßnahmenbausteinen aufweisen.
Zugelassen sind BewerberInnen, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner, Landschaftsplaner zu tragen oder eine Ausbildung als Geograph nachweisen bzw. nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland in den o. g. Berufssparten tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NordrheinWestfalen verpflichtet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über die Vergabeplattform subreport ELViS zu führen ist.
Der Teilnahmeantrag sowie das Angebot sind ebenfalls über die vorgenannte Plattform hochzuladen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das hierfür vorgesehene Dokument aus den Vergabeunterlagen zu nutzen.
Verhandlung über das Angebot Die Bieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht der Auftraggeberin begründet wird. Insbesondere erwartet die Auftraggeberin über die geforderten Antragsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Erkennt ein Bieter, dass er diese Vorgabe nicht einhalten kann und will er daher im Fall der Nichterteilung des Auftrags Entschädigungsansprüche geltend machen, so ist dies der Auftraggeberin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zurückzuziehen und den Bieter von der weiteren Teilnahme vom Wettbewerb auszuschließen.
Nach Eingang der Angebote eröffnet die Auftraggeberin die Verhandlungsgespräche durch Angabe von Terminen an die Bieter. In diesen Terminen hat der Bieter die Gelegenheit sein Angebot zu präsentieren.
Die Präsentation ist in Form einer Tischvorlage (insgesamt 3 Stück) abzugeben und kann as Beamerpräsentation erfolgen. Ein Laptop und Beamer sind vorhanden. Für das Vergabegespräch sind etwa 40 Minuten vorgesehen; hiervon entfallen ca. 20 Minuten auf die Präsentation und ca. 20 Minuten auf die Rückfragen der Auftraggeberin.
Die Verhandlungen enden, sobald zwischen Auftraggeberin und dem letzten Bieter ein abschließendes Verhandlungsergebnis erzielt ist. Dies ist der Fall, wenn • ein vorbehaltloses Hauptangebot abgegeben wurde und der Auftraggeber nicht zu weiteren Verhandlungen aufgefordert hat oder • einvernehmlich ein abschließendes Verhandlungsergebnis festgestellt wird, der Bieter dieses rechtsverbindlich unterzeichnet und erklärt hat, dass er sich daran bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden fühlt, oder • ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis nicht erzielt wurde und einerseits die Verhandlung für gescheitert erklärt.
Unabhängig davon endet die Verhandlung spätestens mit Ablauf der Zuschlagsfrist.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten (§17 Abs.11 VgV).
Das Auswahlgremium setzt sich jeweils aus einem städtischen Vertreter bzw. einer städtischen Vertreterin des Verwaltungsvorstandes, der Stabsstelle und der zentralen Vergabestelle zusammen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen (siehe auch § 160 GWB). § 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.