Energiekonzept-Koordination Referenznummer der Bekanntmachung: 22001FA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energiekonzept-Koordination
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landtagsgebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsstrategie muss bauherrenseitig eine Energiekonzept-Koordination, inkl. Durchführung von Simulationen und Berechnungen, beauftragt werden, mit dem Ziel der Erstellung eines ganzheitlichen Klima- und Energiekonzeptes für den Erweiterungsneubau und den Bestand des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Unternehmens ist u.a. ein erforderlicher jährlicher Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Brutto, sowie mindestens fünf festangestellte Mitarbeitende mit der Qualifikation bzw. dem Ausbildungsabschluss "Ingenieur, Architekt oder Master of Science" (s. hierzu die Eignungsdokumente sowie die Checkliste S1).
Der Präsident des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen, beabsichtigt zum bestehenden Landtagsgebäude einen Erweiterungsneubau mit baulicher Verbindung zum Bestand zu errichten. Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsstrategie muss bauherrenseitig eine Energiekonzept-Koordination, inkl. Durchführung von Simulationen und Berechnungen, beauftragt werden, mit dem Ziel der Erstellung eines ganzheitlichen Klima- und Energiekonzeptes für den Erweiterungsneubau und den Bestand des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzung für die Eignung des gesuchten Unternehmens ist u.a. ein erforderlicher jährlicher Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Brutto sowie mindestens fünf festangestellte Mitarbeitende mit der Qualifikation bzw. dem Ausbildungsabschluss "Ingenieur, Architekt oder Master of Science" (s. hierzu die Eignungsdokumente sowie die Checkliste S1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Dokumente L01 Leistungsverzeichnis und L01PZ Projektziele
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund von elektronisch eingereichten Angeboten findet kein öffentlicher Submissionstermin statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRWD9SH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nach-prüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekannt-machung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.