Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung in Siegen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.siegen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung in Siegen
Wartung und Instandsetzung von ca. 12.700 Leuchtstellen im gesamten Stadtgebiet von Siegen
Stadtgebiet Siegen
Wartung und Instandsetzung von ca. 12.700 Leuchtstellen im gesamten Stadtgebiet Siegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58135
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stadtgebiet Siegen
Erbringung von Restleistungen aus dem Straßenbeleuchtungsvertrag
Die zusätzlich erforderlich gewordenen Schadensbeseitigungen haben sich zum Ende des 4jährigen Wartungsvertrages ergeben. Ein Wechsel des Auftragnehmers hätte deutliche wirtschaftliche Nachteile für die Stadt Siegen zur Folge gehabt. Die Massenmehrungen sind aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflichtten nicht vorhersehen konnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Restleistungen
Durch eine größere Anzahl an Leistungen über die 4-jährige Vertragslaufzeit verteilt wurde der Vertrag mehr als ursprünglich geplant belastet. Die Baumaßnahmen verteilen sich auf Maßnahmen der Versorgungsträger, von Privatpersonen, Unfall- und Elementarschäden und anabwendbare Instandsetzungen. Diese Leistungen sind nicht planbar und ergeben sich aufgrund externer Zwänge. Die fälligen und notwendigen Wartungen wurden nicht gleichmäßig über die Vertragslaufzeit aufgeteilt, so dass es zu einem Verzug in der Ausführung kam.