Technisches Berufskolleg - Ohligschlägerweg 9 (Weyersberger Straße 38): Baufertigstellung (Reinigungsarbeiten) - VE 31 Referenznummer der Bekanntmachung: V22/23-2/106
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technisches Berufskolleg - Ohligschlägerweg 9 (Weyersberger Straße 38): Baufertigstellung (Reinigungsarbeiten) - VE 31
Blumenstraße 93 (Los I) :
Baufertigstellung (Galvanik Neubau 08C)
- Reinigen während der Bauzeit - außen; ca. 600m2
- Befestigte Aussenanlagen; ca. 800 m2
- Unbefestigte Aussenanlagen; ca. 500 m2
- Fassadenreinigung; ca. 100 m2
- Grundreinigung und Feinreinigung, Haus 08C (Neue Galvanik); 1 Psch
Baufertigstellung - Los I - Blumenstraße 08B
- Grundreinigung und Feinreinigung, Haus 08B (Neue Galvanik); 1 Psch
- Fassadenreinigung; ca. 100 m2
Baufertigstellung - Los II - Oligschläger Weg 9;
Neubau 06E:
- Zwischenreingung von Kleinflächen; 1 Psch
- Reinigen während der Bauzeit - außen; 100 m2
- Grundreinigung und Feinreinigung; 1 Psch
- Befestigte Aussenanlagen; ca. 450 m2
- Intensivreingung Pflasterbereiche; ca. 80 m2
- Unbefestigte Aussenanlagen; ca. 50 m2
Bestand 06D und Bestand 06B:
- Grundreinigung und Feinreinigung; 1 Psch
- Fassadenreinigung; 100 m2
Reinigungsarbeiten- Blumenstrasse
Blumenstraße 93 (Los I) : Baufertigstellung (Reinigungsarbeiten), (Galvanik Neubau 08C + Bestand 08B)
Beginn:
Los I Neubau 08 C | Blumenstraße 93 | 20.04.2022
Los I Bestand 08 B | Blumenstraße 93 | 30.04.2022
bis
Los I Neubau 08 C | Blumenstraße 93 | 30.04.2022
Los I Bestand 08 B | Blumenstraße 93 | 29.10.2022
fertig zu stellen
Reinigungsarbeiten - Weyersberger Strass
Weyersberger Straße 38 (Los I) : Baufertigstellung (Reinigungsarbeiten), (Galvanik Neubau 06E + Bestand 06B + 06D)
Beginn:
Los II Neubau 06 E | Weyersberger Straße 38 | 22.04.2022
Los II Bestand 06 B | Weyersberger Straße 38 | 20.06.2022
Los II Bestand 06 D | Weyersberger Straße 38 | 20.06.2022
bis
Los II Neubau 06 E | Weyersberger Straße 38 | 30.05.2022
Los II Bestand 06 B | Weyersberger Straße 38 | 18.08.2022
Los II Bestand 06 D | Weyersberger Straße 38 | 18.08.2022
fertig zu stellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen, wie Angebot, Schriftverkehr, Berechnungen,Beschreibungen, Pläne, Revisions- und Bestandsunterlagen, Bescheinigungen, Prospekte, Rechnungen usw.sind in deutscher Sprache zu verfassen. Der mündliche und schriftliche Verkehr erfolgt in deutscher Sprache.Aus diesem Grunde ist deutschsprachiges Führungspersonal auf der Baustelle einzusetzen. Die Baustelle ist während der Arbeiten ständig mit mindestens einer Person zu besetzen, die der deutschen Sprache fließend mächtig ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.