HIP Parkgarage LV12 MSR Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03-04/013
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://swhd.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HIP Parkgarage LV12 MSR Gebäudeautomation
Errichtung eines Automationssystems für eine Energiezentrale. Lieferung und Montage von zwei ISPs zur Regelung von bis zu 5 Kompressions-, 6 Absorptionskältemaschinen, in Kombination mit bis zu 9 Rückkühlern, Fernwärme und zwei BHKWs.
Der Leistungsumfang umfasst ca. 1200 physikalische und 800 kommunikative Datenpunkte.
Speyerer Straße 69124 Heidelberg
Nördlich, direkt hinter der Sporthalle auf dem HIP Gelände in Heidelberg, wird der Neubau als kombinierten Baukörper errichtet. Die Parkgarage mit ca. 670 PKW-Stellplätzen (davon ca. 120 E-Ladeplätze im Endausbau), 750 Fahrrad-Stellplätzen in Stahlbauweise und der Technikturm mit zwei unterirdischen Eisspeicher in Betonbauweise.
Im Technikturm wird für das neue HIP Areal (Heidelberg Innovation Park), einem Technologiepark, die Energiewirtschaft für ein Nahkältenetz errichtet (ca. 8 MW Kälteleistung im Endausbau). Dafür kommt eine Lösung der Stadtwerke Heidelberg Umwelt zum Einsatz, bei dem die Kälteenergie größtenteils klimaschonend aus Wärme gewonnen wird. Hierzu zählt auch die Abwärme von zwei im Technikturm untergebrachten Blockheizkraftwerken. Die Abwärme lässt sich nutzen, um die Kälteanlagen anzutreiben.
Einen Teil des erforderlichen Stroms wird durch eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit 1.700 Modulen und einer Gesamtleistung von rund 520 kWp erzeugt. Die PV-Anlage dient zugleich als Dach des Parkhauses. Die Integration der Anlage in die Gebäudekonstruktion ist eine zukunftsweisende Bauart, denn damit sinkt das Gewicht des Dachs und der Ressourceneinsatz lässt sich optimieren.
Das Parkhaus wird als Doppelhelix umgesetzt und verfügt auf den vier Rampendächern über eine PV Anlage mit ca. 4000m2 ~ 500kWp, die in den Energiekreislauf des Technikturms integriert ist.
Die Südfassade ist mit speziellen Schallschutzmodulen, die eine Querlüftung ermöglichen, versehen und so die Einstufung als offene Großgarage möglich machen.
An der Westseite des Parkhauses ist eine Grünfassade als Leuchtturm-Projekt, direkt an der Stadteinfahrt, mit zahlreichen Nistplätzen für Bienen und Fledermäuse geplant.
NF Parkhaus ca. 22485,72m2
TF Technikturm: ca. 3903,75m2
VF Treppen: ca.411,68m2
BRI: ca.82204,51m3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir bitten um Hinterlegung der Angaben in beigefügtem Formular KEV 179
Weiterhin:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung einer Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Angebote - keine Anwesenheit der Bieter zum Termin zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen : 29.03.2022
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRLYY6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind